Baureihe lsb, Einbau-, betriebs- und wartungsanleitung, 3 sicherheitshinweise für den betreiber / bediener – Xylem LSB User Manual
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Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
Baureihe LSB
LSB 100-german
Seite 4
Revision 02
Artikel Nr. 771076129
Ausgabe 01/2010
Allgemeines Gefahrensymbol!
Personen können gefährdet werden.
Warnung vor elektrischer Spannung!
Direkt auf der Pumpe bzw. dem Aggregat angebrachte
Sicherheitshinweise müssen unbedingt beachtet und
in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
In
gleicher
Weise,
wie
diese
Pumpen-
Betriebsanleitung sind auch alle eventuell beilie-
genden Betriebsanleitungen von Zubehör (z.B. für
Motor) zu beachten und verfügbar zu halten.
2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche
führen.
Nichtbeachtung kann folgende Gefährdung nach sich
ziehen :
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine oder
Anlage.
Versagen von elektronischen Geräten und
Messinstrumenten durch Magnetfelder.
Gefährdung
von
Personen
und
deren
persönlichem Eigentum durch Magnetfelder.
Gefährdung von Personen durch elektrische,
mechanische und chemische Einwirkungen.
Gefährdungen der Umwelt durch Leckage von
gefährlichen Stoffen.
Beim Einsatz des Aggregates in explosionsge-
fährdeten Bereichen sind die mit Ex gekenn-
zeichneten Abschnitte dieser Betriebsanleitung
besonders zu beachten.
2.3 Sicherheitshinweise für den Betreiber
/ Bediener
In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind
durch Verschleiß, Korrosion oder alterungsbedingt
die Lebensdauer und damit die spezifizierten Ei-
genschaften begrenzt. Der Betreiber hat dafür
Sorge zu tragen, dass durch regelmäßige Kon-
trolle und Wartung alle Teile rechtzeitig ersetzt
werden, die einen sicheren Betrieb nicht mehr
gewährleisten. Jede Beobachtung einer abnor-
malen Betriebsweise oder einer wahrnehmbaren
Beschädigung verbietet die weitere Benutzung.
Anlagen, bei denen der Ausfall oder das Versagen
zu Personen- oder Sachschäden führen kann,
sind mit Alarmeinrichtungen und / oder
Reserveaggregaten auszustatten und deren
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.
Besteht Verletzungsgefahr durch heiße oder kalte
Maschinenteile, müssen diese Teile bauseitig
gegen
Berührung
gesichert
sein,
bzw.
entsprechende Warnhinweise angebracht werden.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B.
Laternenschutzblech) darf bei sich in Betrieb be-
findlichen Anlagen nicht entfernt werden.
Bei Pumpen bzw. Aggregaten mit einem
Schallpegel über 85 dB(A) ist bei längerem
Aufenthalt in der unmittelbaren Umgebung ein
Gehörschutz zu verwenden.
Leckagen (z.B. der Wellenabdichtung) gefährli-
cher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß)
müssen so abgeführt werden, dass keine Ge-
fährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich
geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen).
Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter
ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.
2.4 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle
Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder
am Aggregat nur im Stillstand und im drucklosen
Zustand durchzuführen. Alle Teile müssen Umge-
bungstemperatur angenommen haben. Sicher-
stellen, dass während der Arbeiten der Motor von
niemand in Betrieb gesetzt werden kann. Die in
der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehens-
weise zum Stillsetzen der Anlage muss unbedingt
eingehalten werden. Pumpen oder Anlagen, die
gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen
vor dem Zerlegen dekontaminiert werden. Sicher-
heitsdatenblätter der jeweiligen Fördermedien be-
achten. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
wieder angebracht bzw. in Funktion gebracht
werden.
2.5 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.6 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
der nachfolgenden Kapitel der Betriebsanleitung
gewährleistet.
Die im Datenblatt und / oder der Auftragsbestätigung
angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall
überschritten werden.