Vorsicht, De - 8 5 – HT instruments GEO416 User Manual
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GEO416
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GEO416GS
DE - 8
5.
Falls nötig, das blaue und das rote Messkabel separat mit Kabeln mit geeignetem
Querschnitt verlängern. Das Hinzufügen jeglicher Verlängerungen erfordert keine
Kalibrierung und beeinträchtigt die Messung des Erdungswiderstandswerts nicht
6.
Stecken Sie die Erdspieße in die Erde und halten Sie die in den Normen (§ 11.2)
angegebenen Abstände ein
7.
Schließen Sie die Krokodilklemmen an die Erdspieße und an die zu testende
Installation an (siehe Abb. 3)
8.
Drücken Sie die Taste GO. Das Gerät beginnt nun mit der Messung
9.
Während das Gerät misst, wird ein
Bildschirm wie der nebenstehende
angezeigt, in dem das Gerät die
Eingangsstörspannung anzeigt. Wenn
die Meldung
angezeigt wird, die
Messkabel nicht abklemmen oder
berühren
Wert der
Eingangsstörspannung
VORSICHT
Wird die Messung gestartet, wird die Eingangsstörspannung sowohl am Volt-
als auch am Ampere-Kreis gemessen. Sollte diese zwischen 3 V und 9 V
liegen, führt das Gerät die Messung durch und zeigt das Symbol
an, das
die Abnahme der Messunsicherheit anzeigt (§ 9.1)
10.
Wenn die Messung abgeschlossen ist
und wenn der Erdungswiderstand
geringer als der Skalenvollausschlag ist,
bestätigt das Gerät die erfolgreiche
Messung mit einem doppelten Signalton
und zeigt den Widerstandsmesswert
und die Störspannung zum Zeitpunkt
der Messung an
Erdungswiderstands-
messung
Wert der
Eingangsstörspannung
VORSICHT
Die Widerstandsmessung wird mit einer Volt-Ampere-Methode mit vier Kabeln
durchgeführt, die nicht durch die Widerstandswerte der Kabel beeinträchtigt
wird. Daher ist es nicht nötig, den Einfluss des Kabelwiderstands oder etwaiger
Verlängerungen zu berücksichtigen
11.
Wenn die Messung abgeschlossen ist
und wenn der Erdungswiderstand
größer als der Skalenvollausschlag ist,
gibt das Gerät zur Bestätigung eines
negativen Ausgangs der Messung einen
langen Ton aus und zeigt
nebenstehenden Bildschirm an
Erdungswiderstand größer
als der
Wert der
Eingangsstörspannung
12.
Die Messung kann durch zweimaliges Drücken der Taste SAVE gespeichert
werden (§ 5.1)