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Software-lizenzvereinbarung – Linksys WUSB54GC User Manual

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Anhang E

Software-Lizenzvereinbarung

Wireless-G Kompakt-USB-Adapter

Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek

in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms

benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was

die Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die

Bibliothek nutzt, bewirkt.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien

1.

des vollständigen Quelltextes der Bibliothek so, wie

sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie

deutlich erkennbar und in angemessener Form einen

entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen

Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke,

die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie

beziehen, unverändert lassen und zusammen mit

der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz

weitergeben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine

Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie

auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm

anbieten.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines

2.

Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek

basierendes Werk entsteht, und Sie dürfen derartige

Bearbeitungen unter den Bestimmungen von § 1

vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass

zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen

erfüllt werden:

Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine

a)

Softwarebibliothek sein.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem

b)

auffälligen Vermerk versehen, der auf die von

Ihnen vorgenommene Modifizierung der Dateien

hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes

c)

Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne

Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten

d)

Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle

stützt, die von einem die Funktionseinheit

nutzenden

Anwendungsprogramm

bereitgestellt werden muss, ohne dass sie als

Argument übergeben werden muss, wenn die

Funktionseinheit angesprochen wird, dann

müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen

bemühen, sicherzustellen, dass die betreffende

Funktionseinheit auch dann noch funktioniert,

wenn die Anwendung eine solche Funktion oder

Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll

bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch

erfüllt.
(Beispielsweise hat eine Funktion einer Bibliothek

zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck,

der von der Anwendung gänzlich unabhängig

ist. Deshalb verlangt § 2 Absatz d, dass jede von

der Anwendung bereitgestellte Funktion oder

von dieser Funktion benutzte Tabelle optional

sein muss: Auch wenn die Anwendung sie nicht

bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion

trotzdem noch Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete

Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile

davon nicht von der Bibliothek stammen und

vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte

Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten

diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die

betreffenden Teile, wenn Sie diese als gesonderte

Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben

Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein

auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt,

dann muss die Weitergabe dieses Ganzen nach

den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren

Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf

das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und

somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom

jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes,

Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen

Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett

von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die

Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung

von Werken, die auf der Bibliothek basieren

oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung

zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen

eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek

basiert, mit der Bibliothek oder mit einem auf

der Bibliothek basierenden Werk auf ein- und

demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses

andere Werk nicht in den Anwendungsbereich

dieser Lizenz.

Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General

3.

Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)

anstelle der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der

Bibliothek anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke

ändern, die sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie

sich auf die GNU General Public License (Allgemeine

Öffentliche GNU-Lizenz), Version 2, beziehen anstatt

auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als

Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist,

können Sie diese angeben, wenn Sie das wünschen.)

Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in diesen

Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen

worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr

rückgängig gemacht werden, sodass die GNU General

Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz)

auch für alle nachfolgenden Kopien und von der Kopie

abgeleitete Werke gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes

der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das

keine Bibliothek ist.
Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine

4.

Ableitung von ihr, gemäß § 2) in Objektcode-Form

oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen

der obigen §§ 1 und 2 kopieren und weitergeben,

sofern Sie den vollständigen entsprechenden

maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den

Bedingungen der obigen §§ 1 und 2 auf einem Medium

weitergegeben werden muss, das üblicherweise zum

Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das

Angebot eines Zugangs zum Kopienabruf von einem

angegebenen Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot

eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des

Quelltextes von demselben Ort die Anforderung, auch