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Software-lizenzvereinbarung – Linksys WUSB54GC User Manual

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Anhang E

Software-Lizenzvereinbarung

Wireless-G Kompakt-USB-Adapter

Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss

veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese

Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen,

unverändert lassen und des Weiteren allen anderen

Empfängern des Programms zusammen mit dem

Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine

Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie

auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm

anbieten.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils

2.

davon verändern, wodurch ein auf dem Programm

basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige

Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen von § 1

vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass

zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen

erfüllt werden:

Sie müssen die veränderten Dateien mit einem

a.

auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen

vorgenommene Änderung und deren Datum

hinweist.
Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen

b.

verbreitete oder veröffentlichte Werk, welches

das Programm oder Teile davon vollständig oder

teilweise enthält bzw. vollständig oder teilweise

von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet

ist, als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser

Lizenzvereinbarung ohne Gebühr für alle Dritten

lizenziert wird.
Liest das bearbeitete Programm bei seiner

c.

Ausführung für gewöhnlich Befehle ein, müssen

Sie dafür sorgen, dass es beim Start für eine

solche interaktive Verwendung eine Meldung

druckt oder ausgibt; diese Meldung muss einen

entsprechenden Copyright-Vermerk enthalten und

deutlich machen, dass es keine Garantie gibt (oder

andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem

muss der Benutzer darüber informiert werden,

dass er das Programm gemäß diesen Bedingungen

verbreiten kann, und erfahren, wie er eine Kopie

dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn

das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber

normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,

muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk

auch keine solche Meldung ausgeben.)

Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk

als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht

von dem Programm abgeleitet sind und objektiv als

unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst

zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre

Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie

diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn

Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen

weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes

Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen

nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren

Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf

das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit

auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen

Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes,

Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder

Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die

komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr

besteht die Absicht darin, die Rechte zur Kontrolle

der Verbreitung von Werken auszuüben, die auf dem

Programm basieren oder unter seiner Verwendung

zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines

anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert,

mit dem Programm oder einem auf dem Programm

basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-

oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in

den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
Sie dürfen das Programm (oder ein nach Abschnitt 2

3.

auf dem Programm basierendes Werk) als Objektcode

oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen

in § 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt,

Sie befolgen eine der folgenden Vorgehensweisen:

Liefern Sie das Programm zusammen mit dem

a.

vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren

Quelltext auf einem für den Datenaustausch

üblichen Medium, wobei die Verbreitung unter

den Bedingungen der §§ 1 und 2 erfolgen muss;

oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem

b.

mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen

Angebot, jedem Dritten eine vollständige

maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur

Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als

denen, die durch den physischen Kopiervorgang

anfallen –, wobei der Quellcode gemäß den

Bedingungen der §§ 1 und 2 auf einem für den

Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben

wird; oder
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem

c.

schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung

des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.

(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle

Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das

Programm als Objektcode oder in ausführbarer

Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß

Absatz b erhalten haben.)

Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige

Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen

vorzugsweise verwendet wird. Bei ausführbaren

Programmen bezeichnet „der vollständige Quellcode“

den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module

einschließlich aller zugehörigen Dateien zur Definition

von Modulschnittstellen sowie die zur Kompilierung

und Installation des ausführbaren Programms

verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme

jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von

dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als

Quellcode oder in binärer Form zusammen mit den

Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,

Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm

läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört

zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms

oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der

Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt

wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen

Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des

Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen

sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode

zu kopieren.