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Software-lizenzvereinbarung – Linksys WUSB54GC User Manual

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Anhang E

Software-Lizenzvereinbarung

Wireless-G Kompakt-USB-Adapter

Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,

4.

verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern

es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet

ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,

Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung

ist nichtig und beendet automatisch Ihre in dieser

Lizenz gewährten Rechte. Jedoch werden die Lizenzen

Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß

dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange

diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,

5.

da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt

Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm

oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder

zu verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen,

sind solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem

Sie das Programm (oder ein darauf basierendes

Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr

Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen

ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,

Verbreitung und Veränderung des Programms oder

eines darauf basierenden Werkes.
Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem

6.

Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält

der Empfänger automatisch vom ursprünglichen

Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend

den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,

zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen die

Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung

zugestandenen Rechte durch den Empfänger

nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür

verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch

Dritte durchzusetzen.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des

7.

Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem

anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)

Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder

anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen

dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese

Umstände nicht davon, die Bestimmungen dieser

Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist,

das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der

Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen

Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie das

Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn

zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie

Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen

erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von

Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige

Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz

zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des

Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder

unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar

erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach

angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraph

als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu

zu bringen, irgendwelche Patente oder andere

Eigentumsansprüche

zu

verletzen

oder

die

Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser

Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des

Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,

das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht

wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem

großen Angebot der mit diesem System verbreiteten

Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung

dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu

entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines

anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat

auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als

Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des

8.

Programms in bestimmten Ländern entweder

durch

Patente

oder

durch

urheberrechtlich

geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann

der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter

diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische

Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese

Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung

nur innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen

Staaten erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält

diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin

schriftlich festgehalten.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu

9.

Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der

General Public License veröffentlichen. Diese neuen

Versionen entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen

Version, können aber im Detail abweichen, um neuen

Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige

Versionsnummer. Wenn in einem Programm

angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer

bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren

Version“ („any later version“) unterliegt, so haben Sie

die Wahl, entweder die Bestimmungen der genannten

Version zu befolgen oder diejenigen jeder beliebigen

späteren Version, die von der Free Software Foundation

veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine

Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige

von der Free Software Foundation veröffentlichte

Version auswählen.
Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien

10.

Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen

für die Verbreitung anders sind, bitten Sie den Autor

schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter

dem Copyright der Free Software Foundation steht,

schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir

machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.

Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen

geleitet, zum einen den freien Status aller von unserer

freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und

zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung und

Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu

fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG

11.

IST, GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE

GEWÄHRLEISTUNG, DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT

WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH

ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER

UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM WIE BESEHEN

ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND

OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER

AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH,