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Software-lizenzvereinbarung – Linksys WUSB54GC User Manual

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Anhang E

Software-Lizenzvereinbarung

Wireless-G Kompakt-USB-Adapter

Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen,

wollen wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass

für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch

sollten, falls die Software von jemand anderem modifiziert

und weitergegeben wird, die Empfänger wissen, dass sie

nicht das Original erhalten haben, damit von anderen

verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen

Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die

Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung

dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma den

Benutzern eines freien Programms Einschränkungen

auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber

eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt.

Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine

Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in

dieser Lizenz (also der LGPL) im Einzelnen angegebenen

Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger

Bibliotheken, unterliegt der gewöhnlichen GNU General

Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz). Die

vorliegende Lizenz, also die GNU Lesser General Public

License, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken.

Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen

Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen

diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken von

Programmen, die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken

zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde,

sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination

der beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk“,

also eine abgeleitete Version der Original-Bibliothek.

Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur

dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für

freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger

strenge Kriterien für das Linken von irgendeiner anderen

Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere“ Allgemeine

Öffentliche Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“)

dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als

die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL).

Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software

ein „Weniger“ an Vorteil gegenüber konkurrierenden

nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund

dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken

benutzen. Die „kleinere“ Lizenz (LGPL) bietet aber unter

bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine

besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur

möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten

Bibliothek zu schaffen, sodass diese dann ein De-facto-

Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie

Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer

Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie

weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle

bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek allein auf freie

Software zu beschränken, und dann benutzen wir eben

die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung, eine

bestimmte Bibliothek in nichtfreien Programmen zu

verwenden, einer größeren Anzahl von Benutzern, eine

umfangreiche Sammlung freier Software zu verwenden.

Die Berechtigung, die GNU C-Bibliothek in nichtfreien

Programmen zu verwenden, führt beispielsweise dazu,

dass viel mehr Benutzer das gesamte GNU-Betriebssystem

sowie seine Variante, GNU/Linux, nutzen.
Auch wenn die Freiheit der Benutzer durch die Lesser

General Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche

Lizenz) weniger geschützt wird, stellt sie doch sicher, dass

der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek

verlinkt ist, in der Lage ist, das Programm mit einer

geänderten Version der Bibliothek auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,

Verbreitung und Bearbeitung: Der Unterschied zwischen

einem „auf der Bibliothek basierenden Werk“ („work

based on the library”) und einem „Werk, das die Bibliothek

verwendet“ („work that uses the library“) ist unbedingt zu

beachten. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek

abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit der

Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu

sein.

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG
UND BEARBEITUNG

Diese

Lizenzvereinbarung

gilt

für

jede

0.

Softwarebibliothek und jedes andere Werk, in dem

ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers

oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist,

dass das Werk unter den Bestimmungen dieser Lesser

General Public License (im weiteren auch als „diese

Lizenz“ bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder

Lizenznehmer wird als „Sie“ bezeichnet.
Als „Bibliothek“ wird eine Sammlung von

Softwarefunktionen und/oder Daten bezeichnet, die

dazu geeignet sind, mit Anwendungsprogrammen

verlinkt zu werden (die einige dieser Funktionen und

Daten verwenden), um ausführbare Programme zu

erschaffen.
Der nachfolgend verwendete Begriff „Bibliothek“

bezieht sich auf solch eine Softwarebibliothek oder

ein Werk, das gemäß diesen Bedingungen verbreitet

worden ist. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“

bezeichnet entweder die Bibliothek selbst oder

ein daraus abgeleitetes Werk, das dem Copyright

unterliegt, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder

einen Teil davon enthält, sowohl wortgetreu als auch

in abgeänderter Form, und/oder direkt in eine andere

Sprache übersetzt worden ist. (Nachfolgend deckt der

Begriff „Bearbeitung“ auch Übersetzungen ab.)
Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige

Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen

vorzugsweise verwendet wird. Bei Bibliothek

bezeichnet der vollständige Quellcode den Quellcode

aller enthaltenen Module einschließlich aller

zugehörigen Dateien zur Definition von Schnittstellen

sowie die zur Kompilierung und Installation des

ausführbaren Programms verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung

und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht

berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.

Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der

Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben

des Programms unterliegen dieser Lizenz nur dann,

wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes