ROHM ZG/ZS, ZGU/ZSU, EG/ES - Geared scroll chucks User Manual
Page 2
I. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Spannein-
richtungen aufweisen, sind durch unsachgemäßes Verhalten, vor
allem während der Einrichtarbeiten durch die auftretenden Spann-
bewegungen und --kräfte, besonderen Verletzungsgefahren aus-
gesetzt. Daher dürfen Spanneinrichtungen nur von Personen
benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche hierzu
besonders ausgebildet oder geschult sind bzw. über langjährige
Erfahrungen verfügen.
II. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teilweise
aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Verletzungsge-
fahren vorzubeugen ist bei daran vorzunehmenden Tätigkei-
ten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
1. Eingebaute Energiespeicher Bewegliche Teile, die mit
Druck--, Zug--, sonstigen Federn oder mit anderen elastischen
Elementen vorgespannt sind, stellen durch die darin gespei-
cherte Energie ein Gefahrenpotential dar. Dessen Unterschät-
zung kann zu schweren Verletzungen durch unkontrollierbare,
geschossartig umherfliegende Einzelteile führen. Bevor wei-
tere Arbeiten durchgeführt werden können, ist diese gespei-
cherte Energie abzubauen. Spanneinrichtungen, die zerlegt
werden sollen, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zusam-
menstellungszeichnungen auf derartige Gefahrenquellen hin
zu untersuchen.
Sollte das ”Entschärfen” dieser gespeicherten Energie nicht
gefahrlos möglich sein, ist die Demontage von autorisierten
Mitarbeitern der Fa. RÖHM durchzuführen
2. Die maximal zulässige Drehzahl
Die max. zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter max.
zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei funktionieren-
den Spannfuttern eingesetzt werden. Nichtbeachtung dieses
Grundsatzes kann zu einem Verlust der Restspannkraft und in
Folge dessen zu herausschleudernden Werkstücken mit ent-
sprechendem Verletzungsrisiko führen. Bei hohen Drehzahlen
darf das Futter nur unter einer ausreichend dimensionierten
Schutzhaube eingesetzt werden
3. Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Diese Einrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorgesehen.
Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte Drehzahlen bzw.
Umfangsgeschwindigkeiten -- können bewirken, daß sich Ein-
zelteile lösen und dadurch zur potentiellen Gefahrenquelle für
in der Nähe befindliche Personen oder Gegenstände werden.
Zusätzlich kann bei Spannmitteln, die nur für niedere Dreh-
zahlen zugelassen sind, aber mit höheren Drehzahlen gefah-
ren werden, Unwucht auftreten, welche sich nachteilig auf die
Sicherheit und evtl. das Bearbeitungsergebnis auswirkt.
Der Betrieb mit höheren als den für diese Einrichtung vorgese-
hene Drehzahlen ist aus o.g. Gründen nicht zulässig.
Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/--druck sind auf dem
Körper eingraviert und dürfen nicht überschritten werden. Das
heißt, die Höchstdrehzahl der vorgesehenen Maschine darf
dementsprechend auch nicht höher als die der Spanneinrich-
tung sein und ist daher zu begrenzen.
Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen Werten
kann zu Schäden führen und eine verdeckte Gefahrenquelle
darstellen, auch wenn diese zunächst nicht erkennbar ist. In
diesem Fall ist unverzüglich der Hersteller zu informieren,
damit dieser eine Überprüfung der Funktions-- und Betriebssi-
cherheit durchführen kann. Nur so kann der weitere sichere
Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet werden.
4. Unwucht
Restrisiken können durch einen unzureichenden Rotations-
ausgleich entstehen, § 6.2 Nr. e) der Richtlinie EN 1550. Dies
gilt insbesondere bei hohen Drehzahlen, bei Bearbeitung von
1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz
von handbetätigten Spanneinrichtungen
von asymmetrischen Werkstücken oder bei Verwendung unter-
schiedlicher Aufsatzbacken.
Um daraus entstehende Schäden zu verhindern, ist das Futter
mit Werkstück möglichst dynamisch entsprechend der DIN ISO
1940 zu wuchten.
Bei exzentrischer Spannung und max. Drehzahl darf die spezifi-
sche Unwucht der Unwuchtmasse den Wert 25 gmm/kg nicht
überschreiten
5. Berechnung der erforderlichen Spannkräfte
Die erforderlichen Spannkräfte bzw. die für das Futter zulässige
Höchstdrehzahl für eine bestimmte Bearbeitungsaufgabe sind
entsprechend der Richtlinie VDI 3106 -- Ermittlung der zulässi-
gen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) -- zu ermitteln.
6. Einsatz anderer/weiterer Spanneinsätze/Werkstücke
Für den Einsatz von Spanneinsätzen bzw. Werkstücken ist
grundsätzlich die Richtlinie VDI 3106 -- Ermittlung der zulässi-
gen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) -- heranzuziehen
1. Benutzung anderer/weiterer Spanneinsätze
Sollen andere Spanneinsätze eingesetzt werden als fürdiese
Spanneinrichtung vorgesehen sind, muß
ausgeschlossen werden, daß das Futter mit einer zu hohen
Drehzahl und somit mit zu hohen Fliehkräften betrieben wird.
Es besteht sonst das Risiko, daß das Werkstück nicht ausrei-
chend gespannt wird.
Grundsätzlich ist deshalb eine Rücksprache mit dem Futter-
hersteller bzw. dem jeweiligen Konstrukteur erforderlich.
2. Beim Einsatz von Sonder-Spannbacken sind nachfolgende
Regeln zu beachten:
Die Spannbacken sollten so leicht und niedrig wie möglich
nahe an der Frontseite des Spannmittels liegen.
(Spannpunkte mit größerem Abstand verursachen in der
Backenführung höhere Flächenpressung und können die
Spannkraft wesentlich verringern).
Zur Ermittlung der zulässigen Drehzahl für eine bestimmte
Bearbeitungsaufgabe gilt folgende Formel:
F
spo
= Gesamtspannkraft des Spannmittels im Stillstand (N)
F
spz
= Erforderliche Gesamtspannkraft für eine bestimmte
Bearbeitungsaufgabe (N).
n
max
= max. Drehzahl (min
--1
)
m
= Masse der kompl. Backeneinheit (kg)
Grund- und Aufsatzbacke
r
c
= Schwerpunktradius der kompl. Backeneinheit (m). (Bei
exzentrischer Spannung ist der Mittelwert der Schwerpunk-
tradien der einzelnen Backeneinheiten einzusetzen).
a
= Anzahl der Backen.
Geschweißte Ausführungen möglichst vermeiden. Gegebe-
nenfalls müssen die Schweißnähte in Bezug auf die Flieh-
kraft- und Spannkraftbelastung überprüft werden.
Die Befestigungsschrauben sind so anzuordnen, dass ein
möglichst großes Wirkmoment erreicht wird.
3. Gefährdung durch Herausschleudern
Um den Bediener vor herausschleudernden Teilen zu schüt-
zen, muss nach DIN EN 12415 eine trennende Schutzein-
richtung an der Werkzeugmaschine vorhanden sein. Deren
Widerstandsfähigkeit wird in sog. Widerstandsklassen ange-
geben.
¯
3
F
spo
--
F
spz
30
n
max
=
m · r
c
· a
·
2