Sicherheitsvorschriften – Sulky Cultiline HRW 1000 User Manual
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ALLGEMEINE SIChERhEITSVoRSChRIFTEN
Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der
Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie
den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung entsprechen.
ALLGEMEINES
1 - Zusätzlich zu den in diesem Handbuch
enthaltenen Anweisungen die Gesetzgebung
bezüglich der Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften einhalten.
2 - Die auf der Maschine angebrachten
Warnungen informieren über die einzuhaltenden
Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur Unfall-
verhütung bei.
3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrs-ordnung
einhalten.
4 - Vor Arbeitsbeginn muß sich der Benutzer
unbedingt mit den Antriebs- und Bedienungs-
organen der Maschine und ihren jeweiligen
Funktionen vertraut machen. Während der Arbeit ist
es dafür zu spät.
5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende
Teile geraten könnten, vermeiden.
6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen
einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheits-
verstärkung zu verwenden.
7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die
direkte Umgebung kontrollieren (Kind !). Für
ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere
aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen
(Schutzvorrichtungen !).
8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der
Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren
streng verboten.
9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden
Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen
Kupplungspunkten angehängt werden.
10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau der
Maschine am Schlepper geboten.
11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren,
ob der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballast-
elemente müssen gemäß den Vorschriften des
Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen
Haltern angebracht werden.
12 - Die maximale Achslast und das zulässige
Gesamtgewicht einhalten.
13 - Das für den Straßenverkehr maximal zu-lässige
Außenmaß einhalten.
14 - Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrich-
tungen und Signalisierungsvorrichtungen (Licht-
und Rückstrahlelemente) anbringen und ihre
Funktion prüfen.
15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,
Schlauch) müssen so positioniert sein, dass sie nicht
ungewollt betätigt werden und dadurch Unfälle oder
Schäden hervorrufen können.
16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine gemäß
Herstelleranweisungen in Transportstellung bringen.
17 - Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlassen.
18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen immer
dem Gelände, den Straßen und Wegen angepasst
sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsänderungen
vermeiden.
19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung
des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksamkeit
der Bremsvorrichtungen werden beeinflusst von
Faktoren wie: Gewicht und Art der angebauten
Maschine, Belastung der Vorderachse, Zustand des
Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen
entsprechenden Vorsichtsmaßnah-men einhalten.
20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.
Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der
Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollieren,
ob alle Schutzvorrichtungen ange-bracht und in
gutem Zustand sind. (Selbst nur leicht ) beschädigte
Schutzvorrichtungen müssen umgehend
ausgewechselt werden.
22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle
Schrauben und Muttern fest angezogen sind,
insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt sind
(Zinken, Prallbleche, ...). Notfalls anziehen.
23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine
aufhalten.
24 - Vorsicht! Im Bereich der ferngesteuerten,
insbesondere der hydraulisch betriebenen
Maschinenteile kann Quetsch- und Abschergefahr
bestehen.
25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem
Eingriff auf der Maschine Motor abschalten,
Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand aller
bewegten Teile abwarten.
26 - Niemals ohne angezogene Handbremse und
/ oder an den Rädern unterlegte Keile zwischen
Traktor und Maschine aufhalten.
27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine
kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb
gesetzt werden kann.
28 - Hebering nicht verwenden, um die Maschine
anzuheben, wenn der Tank der Drillmaschine gefüllt
ist
29 - Bei Benutzung von Hubvorrichtungen (palan,***
Kabel ...) muss die Drillmaschine von der Egge
abgekuppelt und beide einzeln behandelt werden.
BESTImmuNGSGEmäSSE VERWENDUNG DER
MASChINE
Die Kreiseleggen dürfen nur für Arbeiten einge-
setzt werden, für die sie eigens entwickelt wurden:
Vorbereitung von Saatbetten*** nach dem Pflügen
oder ou pseudo-labour mit oder ohne gleich-zeitiger
Aussaat, «direkte» Arbeiten in Weinbergen, Obst-
und Gemüseanbau sowie Baumschulen.
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer nicht
vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist dieser
nicht haftbar.
Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der
Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Benutzers.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der
Maschine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten
Benutzungs-, Wartungs- und Instandsetzungs-
vorschriften,
- die ausschließliche Verwendung von
Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und
Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller
empfohlen sind.
Die Egge darf nur von kompetenten, mit den
technischen Daten und Benutzungsanweisungen
der Maschine vertrauten Personen benutzt, gewartet
und repariert werden, die über die Risiken informiert
sind, denen sie ausgesetzt sein könnten.
Bezüglich folgenden Punkten muss die gültige
Reglementierung streng eingehalten werden:
- Unfallverhütung
- Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
berücksichtigen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung an
der Maschine vorgenommen wurden.
ANhäNGUNG
1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am
Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkraft-
hebers so stellen, dass der Hubvorgang nicht
unerwartet ausgelöst werden kann.
2 - Beim Anhängen der Maschine am Dreipunkt-
kraftheber des Schleppers darauf achten, dass die
Spindel- oder Zapfendurchmesser dem Durch-
messer der Schlepperkugelgelenke entsprechen.
3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich besteht
Quetsch- und Abschergefahr!
4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-
Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und
Maschine aufhalten.
5 - Beim Transport muss die Maschine durch die
Versteifungsstreben des Krafthebers zur Vermeidung
von Unwucht und seitlicher Pendelung stabilisiert
werden.
6 - Beim Transport der Maschine in angehobener
Stellung den Kraftheber-Steuerhebel blockieren.
ANTRIEBSoRGANE
(Zapfwelle und Gelenkwellen-Antrieb)
1 - Nur die mit der Maschine gelieferte oder vom
Konstrukteur empfohlene Gelenkwelle verwenden.
2 - Die Schutzvorrichtungen der Zapfwellen und
Gelenkwellen müssen immer angebracht und in
gutem Zustand sein.
3 - Auf die richtige Überlappung der Gelenk-
wellenrohre sowohl in Arbeits- als auch in
Transportstellung achten.
Sicherheitsvorschriften
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In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funk-
tion der Maschine verwendet.
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Jeder Benutzer dieser Maschine muss diese Vorschriften genau kennen.
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Bei Missachten der in der Anleitung gemachten Empfehlungen übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
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Der Benutzer muss die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln sowie die Empfehlungen der Versicherungsgesellschaften für
Landwirte einhalten.
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Unsere Hinweise und Regeln können durch weitere ergänzt werden.
Gefahr Bewegliche
Maschinenteile
- sich erst bei
Stillstand nähern
Achtung Nutzlast nie-
mals überschreiten
Gefahr der
Beschädigung
der Maschine
Verletzungsgefahr
Hinweis zur
Erleichterung der
Arbeit
Beschädigungsgefahr
Siehe Betriebsanlei-
tung der Maschine
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