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ROTHENBERGER ROPOWER 50 R User Manual

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DEUTSCH

Die hintere Führung der Arbeitsspindel muss regelmäßig auf ausreichende Schmierung
überprüft werden! Die Abschmierung darf nur durch eine elektrotechnisch unterwiesene
Person erfolgen!

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Zubehör

Name des Zubehörteils

ROTHENBERGER-Artikelnummer

Rohrauflageständer für Rohre bis 6“

Art.-Nr. 56047

Ersatz-Schneidrad

Art.-Nr. 70074

RONOL Kanister

Art.-Nr. 65010

RONOL Spraydose

Art.-Nr. 65008

RONOL SYN Kanister (Trinkwasser geeignet)

Art.-Nr. 65015

RONOL SYN Spraydose (Trinkwasser geeignet)

Art.-Nr. 65013

NIPPEL MAX 1/2 – 3/4 – 1 – 1.1/4 – 1.1/2“

Art.-Nr. 56056

Hanfspender mit Rolle, 40 g / 40 m

Art.-Nr. 70623

Sicherheits-Fußschalter, 3-stufig, 230 V

Art.-Nr. 56335

Gewinde-Aufraugerät 3/8 – 2“

Art.-Nr. 56500

www.rothenberger.com


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Kundendienst

Die ROTHENBERGER Kundendienst-Standorte stehen zur Verfügung, um Ihnen zu helfen (sie-
he Liste im Katalog oder online), und Ersatzteile und Kundendienst werden durch dieselben
Standorte angeboten.
Bestellen Sie Ihre Zubehör- und Ersatzteile bei Ihrem Fachhändler oder über unsere Service-
After-Sales-Hotline:
Telefon:

+ 49 (0) 61 95 / 800 – 8200

Fax:

+ 49 (0) 61 95 / 800 – 7491

Email:

[email protected]

www.rothenberger.com

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Entsorgung

Nur für Deutschland gültig:
Die Entsorgung Ihres erworbenen ROTHENBERGER Gerätes übernimmt ROTHENBERGER für
Sie – kostenlos! Bitte geben Sie dies bei Ihrem nächsten ROTHENBERGER Service Express
Händler ab. Wer Ihr ROTHENBERGER Service Express Händler in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie
auf unserer Homepage unter www.rothenberger.com

9.1

Metall-, Elektro- und Elektronikteile

Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden. Hierfür
stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Zur umweltverträglichen
Entsorgung der nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie bitte Ihre zustän-
dige Abfallbehörde.
Nur für EU-Länder:

Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.