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5 einsatzbedingungen der geräte, 1 besondere bedingungen, Einsatzbedingungen der geräte – Burkert Type 0641 User Manual

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PTB 02 ATEX 2094 X

deutsch

Einsatzbedingungen der Geräte

5

EINSATZBEDINGUNGEN DER
GERÄTE

5.1 Besondere Bedingungen

5.1.1 Kurzschlussschutz

Jedem Magneten muss als Kurzschlussschutz eine seinem Bemes-
sungsstrom entsprechende Sicherung (max. 3 x I

b

nach IEC 60127-

2-1) bzw. ein Motorschutzschalter mit Kurzschluss- und thermischer
Schnellauslösung (Einstellung auf Bemessungsstrom) vorgeschaltet
werden. Bei sehr kleinen Bemessungsströmen des Magneten ist
die Sicherung mit dem kleinsten Stromwert nach der genannten
IEC-Norm ausreichend. Diese Sicherung darf im zugehörigen Ver-
sorgungsgerät untergebracht sein oder muss separat vorgeschaltet
werden. Die Sicherungs-Bemessungsspannung muss gleich oder
größer als die angegebene Nennspannung des Magneten sein. Das
Ausschaltvermögen des Sicherungseinsatzes muss gleich oder
größer als der maximal anzunehmende Kurzschlussstrom am Ein-
bauort (üblicherweise 1500 A) sein.
Bei der Ausführung A und L des Elektromagneten muss der Kurz-
schlussschutz durch den Betreiber gewährleistet werden. Bei Aus-
führung K des Elektromagneten ist die Sicherung im Klemmkasten
des Geräts eingebaut.
Nähere Beschreibung der Ausführungen A, L und K finden Sie im
Abschnitt „6 Technische Daten“.

Sicherung/Fuse ... A

5.1.2 Betrieb nur mit zugehörigem Ventil

Die Magnetspulen Typ 64.-....-...-. / 65.-....-...-. dürfen nur mit einem
zugehörigen Ventilkörper als Komplettgerät betrieben werden, der
folgenden Forderungen entspricht:
Werkstoffe bei Einzel- und Blockmontage:
• Metall (Messing, Aluminium, Edelstahl) oder
• Kunststoff (z. B. Polyamid PA 6 GV ...)

GEFAHR!

Explosionsgefahr!

▶ Bei Einsatz der Geräte in Tanksäulen zur Steuerung von Benzin

als Kategorie-2-Gerät muss ein Ventilkörper aus Metall

(Messing, Aluminium oder Edelstahl) verwendet werden!

Mindestabmessungen der Ventilkörper:
32 mm x 32 mm x 10 mm (L x B x H)
Ein größerer Ventilkörper mit besserer Wärmeleitfähigkeit darf
jederzeit angebaut werden.