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Sicherheitsvorschriften – Sulky XEOS TF User Manual

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ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der
Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie
den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

ALLGEMEINES

1 - Zusätzlich zu den in diesem Handbuch enthal-
tenen Anweisungen die Gesetzgebung bezüglich
der Sicherheits- und Unfallverhütungvorschriften
einhalten.
2 - Die auf der Maschine angebrachten Warnun-
gen informieren über die einzuhaltenden Sicher-
heitsmaßnahmen und tragen zur Unfallverhütung
bei.
3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung
einhalten.
4 - Vor Arbeitsbeginn muß sich der Benutzer un-
bedingt mit den Antriebs- und Bedienungsorganen
der Maschine und ihren jeweiligen Funktionen ver-
traut machen. Während der Arbeit ist es dafür zu
spät.
5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende
Teile geraten könnten, vermeiden.
6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen
einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheitsver-
stärkung zu verwenden.
7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die di-
rekte Umgebung kontrollieren (Kind!). Für ausrei-
chende Sicht sorgen! Personen oder Tiere aus dem
Maschinengefahrenbereich entfernen (Schutzvor-
richtungen!).
8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der
Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren
streng verboten.
9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden Si-
cherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen
Kupplungspunkten angehängt werden.
10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau
der Maschine am Schlepper geboten.
11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren, ob
der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballastele-
mente müssen gemäß den Vorschriften des
Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen
Haltern angebracht werden.
12 - Die maximale Achslast und das zulässige Ge-
samtgewicht einhalten.
13 - Das für den Straßenverkehr maximal zuläs-
sige Außenmaß einhalten.
14 - Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrichtun-
gen und Signalisierungsvorrichtungen (Licht- und
Rückstrahlelemente) anbringen und ihre Funktion
prüfen. Die defekten Glühbirnen durch Modelle
identischer Art und Farbe ersetzen.

15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,
Schlauch) müssen so positioniert sein, daß sie
nicht ungewollt betätigt werden und dadurch Un-
fälle oder Schäden hervorrufen können.
16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine
gemäß Herstelleranweisungen in Transportstellung
bringen.
17 -. Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlas-
sen.
18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen
immer dem Gelände, den Straßen und Wegen an-
gepaßt sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsän-
derungen vermeiden.
19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung
des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksam-
keit der Bremsvorrichtungen werden beeinflußt
von Faktoren wie: Gewicht und Art der angebauten
Maschine, Belastung der Vorderachse, Zustand des
Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen
entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten.
20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.
Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der
Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollie-
ren, ob alle Schutzvorrichtungen angebracht und in
gutem Zustand sind. Bei Beschädigung sofort aus-
tauschen.
22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle
Schrauben und Muttern fest angezogen sind, ins-
besondere die, mit denen die Geräte befestigt sind
(Scheiben, Paletten, Schirme...). Notfalls anziehen.
23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine
aufhalten.
24 - Vorsicht! Auf den Fernsteuerungsorganen,
insbesondere auf denen mit hydraulischem Regel-
kreis, kann es Stauch- und Abscherzonen geben.
25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem
Eingriff auf der Maschine Motor abschalten, Zünd-
schlüssel abziehen und völligen Stillstand aller be-
wegten Teile abwarten.
26 - Sich nicht zwischen Schlepper und Maschine
aufhalten, ohne zuvor die Parkbremse angezogen
und/oder Keile unter die Räder gelegt zu haben.
27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine kontrollie-
ren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb gesetzt
werden kann.
28 - Die Aufhängöse nicht zum Heben der gefüll-
ten Maschine benutzen.

BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
DER MASCHINE

Die Drillmaschine darf nur für die Arbeiten einge-
setzt werden, für die er geplant ist.
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer nicht
vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist dieser
nicht haftbar.

Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der
Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Benutzers.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Ma-
schine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten
Benutzungs-, Wartungs- und Instandsetzungsvor-
schriften,
- die ausschließliche Verwendung von Originaler-
satzteilen, Originalausrüstungen und Originalzube-
hör oder von Teilen, die vom Hersteller empfohlen
sind.
Die Drillmaschine darf nur von kompetenten, mit
den technischen Daten und Benutzungsanweisun-
gen der Maschine vertrauten Personen benutzt,
gewartet und repariert werden, die über die Risiken
informiert sind, denen sie ausgesetzt sein könnten.
Streng die gültige Reglementierung einhalten be-
züglich:
- der Unfallverhütung,
- der Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
berücksichtigen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung an
der Maschine vorgenommen wurden.
- Der am Fahrersitz bei geschlossener Kabine ge-
messene Geräuschemissionswert (Schalldruckpe-
gel) beträgt 75 dB(A).
Messgerät: SL 401
Position Mikrofons nach Absatz B.2.6 Anhang B
der Norm EN ISO 4254-1.
Dieser Schalldruckpegel ist im Wesentlichen vom
verwendeten Schleppertyp abhängig.

ANHÄNGUNG

1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am
Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkrafthe-
bers so stellen, daß der Hub-vorgang nicht uner-
wartet ausgelöst werden kann.
2 - Beim Anhängen der Maschine am Dreipunkt-
kraftheber des Schleppers darauf achten, daß die
Spindel- oder Zapfendurchmesser dem Durchmes-
ser der Schlepperkugelgelenke entsprechen.
3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich bestehen
Stauch- und Abscherrisiken!
4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-
Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und Ma-
schine aufhalten.
5 - Beim Transport muß die Maschine durch die
Versteifungsstreben des Krafthebers zur Vermei-
dung von Unwucht und seitlicher Pendelung stabi-
lisiert werden.

Sicherheitsvorschriften

DE

G

In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der Ma-
schine verwendet.

G

Jeder Benutzer dieser Maschine muß diese Vorschriften genau kennen.

Gefahr der

Beschädigung

der Maschine

Verletzungsgefahr

Hinweis zur

Erleichterung

der Arbeit

Achtung

Nutzlast niemals über-

schreiten

Beschädigungsgefahr

Siehe Betriebsanleitung der Ma-

schine

Gefahr

Bewegliche Maschinen-

teile - sich erst bei Stills-

tand nähern