Bestimmungsgemäße ver- wendung, Sicherheitshinweise – Karcher Balayeuse KM 90-60 R Lpg Adv User Manual
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Verwenden Sie diese Kehrmaschine aus-
schließlich gemäß den Angaben in dieser
Betriebsanleitung.
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Diese Kehrmaschine ist zum Kehren
von verschmutzten Flächen im Außen-
bereich bestimmt.
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Das Gerät ist nicht für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen.
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Jede darüber hinausgehende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haf-
tet der Hersteller nicht; das Risiko hier-
für trägt allein der Benutzer.
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Gasmotor: Der Betrieb des Gerätes ist
in geschlossenen Räumen bei ausrei-
chender Belüftung erlaubt.
Lagerung von Gasflaschen und Gerät
nur erdgleich erlaubt.
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An dem Gerät dürfen keine Verände-
rungen vorgenommen werden.
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Das Gerät ist nur für die in der Betriebsan-
leitung ausgewiesenen Beläge geeignet.
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Es dürfen nur die vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
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Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
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Niemals explosive Flüssigkeiten,
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
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Niemals reaktive Metallstäube (z.B.
Aluminium, Magnesium, Zink) aufkeh-
ren/aufsaugen, sie bilden in Verbin-
dung mit stark alkalischen oder sauren
Reinigungsmitteln explosive Gase.
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Das Gerät ist nicht zum Aufkehren von
gesundheitsgefährdenten Stoffen ge-
eignet.
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Keine brennenden oder glimmenden
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
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Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
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Die Mitnahme von Begleitpersonen ist
nicht zulässig.
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Das Schieben/Ziehen oder Transportie-
ren von Gegenständen ist mit diesem
Gerät nicht erlaubt.
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Asphalt
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Industrieboden
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Estrich
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Beton
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Pflastersteine
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Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen ist
vor Benutzung auf den ordnungsgemä-
ßen Zustand und die Betriebssicherheit zu
prüfen. Falls der Zustand nicht einwandfrei
ist, darf es nicht benutzt werden.
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Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbe-
reichen (z. B. Tankstellen) sind die ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Der Betrieb in explosions-
gefährdeten Räumen ist untersagt.
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Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten mit
dem Gerät auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
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Vor Arbeitsbeginn muss sich die Bedi-
enperson vergewissern dass alle
Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß
angebracht sind und funktionieren.
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Die Bedienperson des Gerätes ist für
Unfälle mit anderen Personen oder de-
ren Eigentum verantwortlich.
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Auf eng anliegende Bekleidung der Be-
dienperson achten. Festes Schuhwerk
tragen und locker getragene Kleidung
vermeiden.
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Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
–
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
der Zündschlüssel abgezogen ist.
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Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
–
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt,
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder man-
gels Wissen benutzt zu werden, es sei
denn, sie werden durch eine für ihre Si-
cherheit zuständige Person beaufsich-
tigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
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Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
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Gefahr
Verletzungsgefahr!
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
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In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 16 % befahren.
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
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Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
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Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 15% befahren.
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Gefahr
Verletzungsgefahr!
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Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung für benzinmotorische Geräte.
–
Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
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Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
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Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
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Bei Betrieb des Gerätes in Räumen
muss für ausreichende Belüftung und
Abführung der Abgase gesorgt werden
(Vergiftungsgefahr).
–
Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
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Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
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Gefahr
Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie Ben-
zin behandeln. Benzin verdampft langsam,
Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die Gefahr
der Raumvergasung und der Entzündung ist
also bei Flüssiggas größer als bei Benzin.
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Gefahr
Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.
Vorsicht
Die Verwendung von Haushaltsgas und Cam-
pinggas ist grundsätzlich verboten. Zugelas-
sen sind für den Gasmotor
Flüssiggasgemische aus Propan/Butan deren
Mischungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartverhal-
tens ist bei Außentemperaturen unter 0 °C
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Geeignete Beläge
Sicherheitshinweise
Anwendung
Bedienung
Fahrbetrieb
Geräte mit Verbrennungsmotor
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (nur
Gasmotor)
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