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Persönliche schutzausrüstung – Husqvarna 26 R User Manual

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Sicherheitsvorschriften für die Arbeit
mit Freischneidern

• Der Bedienende har dafür zu sorgen, dass ihm beim Sägen

niemand näher als auf 15 m kommt. Beim Läufern von
hochwüchsigem Jungwald soll der Abstand mindestens der

doppelten Baumlänge entsprechen.

Nur ein Sägeblatt, das für den betreffenden Freischneider
vorgesehen ist, darf benutzt werden. Der Sägeführer hat
dafür zu sorgen, dass das Sägeblatt gut befestigt ist.

Das Sägeblatt muss gut rundgedreht, geschränkt und gefeilt

sein. Die Zahnböden müssen gut ausgerundet sein. Beim

Runddrehen des Sägeblattes darf der Motor nicht laufen.
Das Sägeblatt ist mehrmals täglich zu kontrollieren. Es ist

abzulegen, wenn ein Riss oder eine Einkerbung entstanden
ist.
Beim Auswechseln des Sägeblattes muss die Spindel
blockiert sein.

Der Bedienende muss dafür sorgen, dass Kupplung und
Leerlauf richtig eingestellt sind. Das Verhältnis zwischen
Mitnahme-Drehzahl und Leerlauf-Drehzahl muss mindestens
1.25:1 betragen.
Der Freischneider darf nicht ohne Klingenschutz (Anschlag)
benutzt werden.
Reinigung von Hand, Einstellen des Klingenschutzes oder
andere Arbeiten am Sägeblatt dürfen nicht bei laufendem
Motor ausgeführt werden.
Bei Transporten muss das Sägeblatt abgenommen oder mit
einem Transportschutz versehen sein.
Der Freischneider darf nur benutzt werden, wenn sich der
Schalldämper in gutem Zustand befindet.
Der Freischneider darf nicht benutzt werden, wenn gefährli­
che Funkenbildung auftritt.
Bei Prüfungen der Zündkerze ist die Feuergefahr zu beach­
ten.
Auftanken oder Einstellen der Kraftstoffanlage darf nicht in
der Nähe von Feuer oder beim Rauchen erfolgen. Bevor
Kraftstoff eingefüllt wird, ist der Motor abzustellen. Ein
Freischneider mit undichter Kraftstoffanlage darf nicht
benutzt werden.
An der Stelle, wo der Freischneider aufgetankt worden ist,
darf der Motor nicht angeworfen werden, weil evtl, ver­
schütteter Kraftstoff aufflammen kann.

Freischneider und Krafstoff dürfen nicht in Personalräumen
aufbewahrt werden. Nur Kraftstoffbehälter in zugelassener

Ausführung dürfen verwendet werden.

Der Motor darf nicht in geschlossenen Räumen betrieben

werden.

Persönliche Schutzausrüstung ist anzuwenden.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Freischneider nicht
bedienen.
Wird der Freischneider zwischen einzelnen Arbeitsgängen
transportiert, dann ist der Motor abzustellen.

Der Bedienende ist im Arbeitsbereich des Freischneiders

gegenüber Dritten verantwortlich.

• Vor dem Starten muss darauf geachtet werden, dass das

Schneidewerkzeug keine Beührung mit Gegenständen z.B.

Steine und Äste hat.

• Beim Arbeiten mit dem Freischneider muss sicheres Schu­

hwerk, Gehörschutz und Augen-oder Gesichtsschutz
getragen werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Helm. Kleine Stämme, die eingeklemmt werden ode hängen­

bleiben, können plötzlich wegschnellen und gegen den

Kopf schlagen.

Gehörschutz. Der Lärm von Freischneidern kann das

Gehör schädigen. Im Sommer können Ohrenpfropfen
anstatt Gehörschutzkapseln benutzt werden.

Augenschutz. Schutzbrille oder Visier tragen. Schläge

von Zweigen oder vom Sägeblatt wegfliegende Späne
können die Augen verletzen.

Handschuhe. Vermindern die Gefahr von Aufschürfungen an

den Händen.

Zweckmässige Schuhe. Arbeiten in mehr oder weniger

unzugänglichem Gelände verlangen leichte, rutschfreie
und fussfreundliche Schuhe.

Kleidung. Die Kleidung soll aus reissfestem Material

bestehen. Zu weife Kleidungsstücke, die leicht an
Reisig und Ästen hängenbleiben, sind zu vermeiden.

Erste-Hilfe Verband. Wenn, ungeachtet aller Vorsicht,

ein Unfall passiert, kann ein Erste-Hilfe Verband der gut
errichbar angeordnet ist, eine Verschlimmerung der
Verletzung verhindern.