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ROTHENBERGER SUPERTRONIC 2 SE/3 SE/4 SE User Manual

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DEUTSCH

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6.4

Tägliche

Durchsicht

Achtung! Vor Beginn der Arbeiten ist der Netzstecker aus der Steckdose zu
ziehen!

 Netzstecker, Netzkabel und Verlängerungskabel auf Unversehrtheit prüfen
 Korrekt gefüllte Ölwanne
 Bei Verunreinigungen im Öltank, diesen reinigen
 Gewindeschneidbacken, Rohrabschneider und Innenentgrater auf evtl. Abrieb kontrollieren
 Klemmbacken bei Verschmutzung mit Drahtbürste reinigen
 Passschrauben auf festen Sitz prüfen; ggf. nachziehen
 Maschine regelmäßig von Schmutz und Spänen befreien
 Rostschutzfett bei längeren Außerbetriebnahmen auftragen.
 Die hintere Führung der Arbeitspindel muss regelmäßig auf ausreichende Schmierung

überprüft werden! Die Abschmierung darf nur durch eine elektrotechnisch unterwiesene

Person erfolgen!

6.5

Schmierung

der

Spindel

Die hintere Spindelführung muss regelmäßig geschmiert werden.

1. Entfernen Sie die Befestigungsschrauben der Motorabdeckung und entfernen Sie

die Abdeckung der Maschine.

2. Die Schmiernippel befinden sich hinter dem Zentrierfutter (Bild 52).
3. Benutzen Sie die Fettpistole um die Schmiernippel zu schmieren (Bild 53).








7

Entsorgung

Nur für Deutschland gültig:
Die Entsorgung Ihres erworbenen ROTHENBERGER Gerätes übernimmt ROTHENBERGER für Sie -

kostenlos! Bitte geben Sie dies bitte bei Ihrem nächsten ROTHENBERGER Service Express Händler
ab. Wer Ihr ROTHENBERGER Service Express Händler in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf unserer
Homepage unter www.rothenberger.com

7.1

Metall-, Elektro- und Elektronikteile

Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden.
Hierfür stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Metalle sind

sortiert und getrennt an einen Entsorger zu liefern! Zur umweltverträglichen Entsorgung der
nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie bitte Ihre zuständige
Abfallbehörde.

Nur für EU-Länder:

Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen

Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in
nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.