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Sicherheitsvorschriften – Sulky Kronos User Manual

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4000 kg

ALLGEMEINE sICHERHEITsVORsCHRIFTEN

Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der

Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie

den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften der

Straßenverkehrsordnung entsprechen.

ALLGEMEINEs

1 - Zusätzlich zu den in diesem

Handbuch enthaltenen Anweisungen die

Gesetzgebung bezüglich der Sicherheits- und

Unfallverhütungvorschriften einhalten.

2 - Die auf der Maschine angebrachten

Warnungen informieren über die einzuhaltenden

Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur

Unfallverhütung bei.

3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung

einhalten.

4 - Vor Arbeitsbeginn muß sich der

Benutzer unbedingt mit den Antriebs- und

Bedienungsorganen der Maschine und ihren

jeweiligen Funktionen vertraut machen. Während

der Arbeit ist es dafür zu spät.

5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende

Teile geraten könnten, vermeiden.

6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen

Normen einen Schlepper mit Kabine oder

Sicherheitsverstärkung zu verwenden.

7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die

direkte Umgebung kontrollieren (Kind!). Für

ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere

aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen

(Schutzvorrichtungen!).

8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der

Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren

streng verboten.

9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden

Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen

Kupplungspunkten angehängt werden.

10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau der

Maschine am Schlepper geboten.

11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren,

ob der Ballast des Schleppers genügt. Die

Ballastelemente müssen gemäß den Vorschriften

des Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen

Haltern angebracht werden.

12 - Die maximale Achslast und das zulässige

Gesamtgewicht einhalten.

13 - Das für den Straßenverkehr maximal zulässige

Außenmaß einhalten.

14 - Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrichtungen

und Signalisierungsvorrichtungen (Licht- und

Rückstrahlelemente) anbringen und ihre Funktion

prüfen. Die defekten Glühbirnen durch Modelle

identischer Art und Farbe ersetzen.

15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,

Schlauch) müssen so positioniert sein, daß sie nicht

ungewollt betätigt werden und dadurch Unfälle oder

Schäden hervorrufen können.

16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine gemäß

Herstelleranweisungen in Transportstellung bringen.

17 - Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlassen.

18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen immer

dem Gelände, den Straßen und Wegen angepaßt

sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsänderungen

vermeiden.

19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung

des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksamkeit

der Bremsvorrichtungen werden beeinflußt von

Faktoren wie: Gewicht und Art der angebauten

Maschine, Belastung der Vorderachse, Zustand des

Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen

entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten.

20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.

Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der

Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.

21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollieren,

ob alle Schutzvorrichtungen angebracht und in

gutem Zustand sind. Bei Beschädigung sofort

austauschen.

22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle

Schrauben und Muttern fest angezogen sind,

insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt sind

(Scheiben, Paletten, Schirme...). Notfalls anziehen.

23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine

aufhalten.

24 - Vorsicht! Auf den Fernsteuerungsorganen,

insbesondere auf denen mit hydraulischem

Regelkreis, kann es Stauch- und Abscherzonen

geben.

25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem

Eingriff auf der Maschine Motor abschalten,

Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand aller

bewegten Teile abwarten.

26 - Sich nicht zwischen Schlepper und Maschine

aufhalten, ohne zuvor die Parkbremse angezogen

und/oder Keile unter die Räder gelegt zu haben.

27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine

kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb

gesetzt werden kann.

28 - Die Aufhängöse nicht zum Heben der gefüllten

Maschine benutzen.

BEsTIMMUNGsGEMÄssE VERWENDUNG DER

MAsCHINE

Die Drillmaschine darf nur für die Arbeiten eingesetzt

werden, für die er geplant ist.

Bei Beschädigung der Maschine infolge einer nicht

vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist dieser

nicht haftbar.

Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der

Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf

Rechnung und Gefahr des Benutzers.

Die bestimmungsgemäße Verwendung der

Maschine setzt ebenfalls voraus:

- die Einhaltung der vom Hersteller

verordneten Benutzungs-, Wartungs- und

Instandsetzungsvorschriften,

- die ausschließliche Verwendung von

Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und

Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller

empfohlen sind.

Die Drillmaschine darf nur von kompetenten,

mit den technischen Daten und

Benutzungsanweisungen der Maschine vertrauten

Personen benutzt, gewartet und repariert werden,

die über die Risiken informiert sind, denen sie

ausgesetzt sein könnten.

Streng die gültige Reglementierung einhalten

bezüglich:

- der Unfallverhütung,

- der Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)

- des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsordnung).

Die auf der Maschine angebrachten Warnungen

berücksichtigen.

Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch

Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst

oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung an

der Maschine vorgenommen wurden.

- Der am Fahrersitz bei geschlossener

Kabine gemessene Geräuschemissionswert

(Schalldruckpegel) beträgt 77 dB(A).

Messgerät: SL 401

Position Mikrofons nach Absatz B.2.6 Anhang B der

Norm EN ISO 4254-1.

Dieser Schalldruckpegel ist im Wesentlichen vom

verwendeten Schleppertyp abhängig.

ANHÄNGUNG

1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am

Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkrafthebers

so stellen, daß der Hub-vorgang nicht unerwartet

ausgelöst werden kann.

2 - Beim Anhängen der Maschine am

Dreipunktkraftheber des Schleppers darauf

achten, daß die Spindel- oder Zapfendurchmesser

dem Durchmesser der Schlepperkugelgelenke

entsprechen.

3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich bestehen

Stauch- und Abscherrisiken!

4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-

Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und

Maschine aufhalten.

5 - Beim Transport muß die Maschine durch die

Versteifungsstreben des Krafthebers zur Vermeidung

von Unwucht und seitlicher Pendelung stabilisiert

werden.

6 - Beim Transport der Maschine in angehobener

Stellung den Kraftheber-Steuerhebel blockieren.

7 - Maschine niemals bei gefülltem Tank abkuppeln.

ANTRIEBsORGANE

(Zapfwelle und Gelenkwellen-Antrieb)

1 - Nur die mit der Maschine gelieferte oder vom

Konstrukteur empfohlene Gelenkwelle verwenden.

2 - Die Schutzvorrichtungen der Zapfwellen und

Gefahr Bewegliche

Maschinenteile - sich

erst bei Stillstand

nähern

Achtung

Nutzlast niemals

überschreiten

Gefahr der

Beschädigung

der Maschine

Verletzungsgefahr

Hinweis zur

Erleichterung der

Arbeit

Beschädigungsgefahr

Siehe Betriebsanleitung

der Maschine

In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der Maschine

verwendet.

Jeder Benutzer dieser Maschine muß diese Vorschriften genau kennen.

sicherheitsvorschriften

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