A. zu ihrer sicherheit – Karcher HDR 777-VA User Manual
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HDR 777
Deutsch
5.959-106 A2006570 09/03
A. Zu Ihrer Sicherheit
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die HDR 777 ist vorgesehen für eine Be-
handlung von ölhaltigen Abwässern von
Hochdruckreinigern aus dem Kfz-Bereich.
Das gereinigte Abwasser kann wieder
verwendet oder in die Kanalisation eingelei-
tet werden. Die Restölgehalte liegen unter
den gesetzlichen Grenzwerten gemäß
Abwasserverordnung (AbwV) – Anhang 49.
Je nach Anwendungsfall können bei unzu-
reichender Zugabe von Entkeimungsmittel
noch gesundheitsgefährdende Keime im
Abwasser enthalten sein.
!
Gefahr!
Gesundheitliche Schäden durch Trinken
des Abwassers.
Das gereinigte Abwasser besitzt keine
Trinkwasserqualität.
Es enthält noch Restverschmutzungen und
Reinigungsmittel.
i
Wichtig!
Die Anlage kann nicht alle Abwasserarten
reinigen, da sie für die Behandlung von
Abwasser aus dem Kfz-Bereich konzipiert
ist. Gegebenenfalls muß eine Wasserprobe
analysiert werden, um zu entscheiden, ob
die Anlage für den Anwendungsfall geeig-
net ist.
4. Arbeitsplätze
Der Arbeitsplatz befindet sich unmittelbar
an der Anlage. Er wird jedoch nur kurzzei-
tig (Spaltmittel nachfüllen, Filter wechseln,
Wartungsarbeiten) genutzt.
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1. Sicherheitshinweise und Tips
Um Gefahren für Personen, Tiere und Sa-
chen zu vermeiden, lesen Sie bitte vor dem
ersten Betreiben der Anlage:
n
alle Sicherheitshinweise der beiliegenden
Broschüre „Sicherheitshinweise für Ab-
wasser-Behandlungsanlagen“
n
diese Betriebsanleitung
n
die jeweiligen nationalen Vorschriften des
Gesetzgebers
In dieser Betriebsanleitung werden folgende
Symbole verwendet:
!
Gefahr!
Bezeichnet eine unmittelbar drohende Ge-
fahr. Bei Nichtbeachten des Hinweises
drohen Tod oder schwerste Verletzungen.
Vorsicht!
Bezeichnet eine möglicherweise gefährliche
Situation. Bei Nichtbeachten des Hinweises
können leichte Verletzungen oder Sach-
schäden eintreten.
i
Wichtig!
Bezeichnet Anwendungstips und wichtige
Informationen.
2. Allgemeine Hinweise
Diese Betriebsanleitung und die „Sicher-
heitshinweise für Abwasser-Behandlungsan-
lagen“ müssen dem Bedienungspersonal
stets zugänglich sein.