Persönliche schutzausrüstung, Zugelassene bediener, Verhalten im notfall – Karcher HKS 100 LM User Manual
Page 4: Zoneneinteilung, Besondere bedingungen im ex- bereich
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Je nach Konzentration und Gesundheits-
gefahr der verwendeten Reinigungsflüssig-
keit, folgende Schutzausrüstung tragen:
–
Flüssigkeitsabweisende Schutzklei-
dung
–
Schutzbrille oder Gesichtsschutz
–
Dichte Handschuhe
–
Dichtes Schuhwerk
Zugelassene Bediener sind Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
befähigt sind diese Anlage zu bedienen
(Ausnahmen für Auszubildende, siehe
BGV D15 §6).
Separate Hochdruckpumpe ausschal-
ten.
Zulauf der Reinigungsflüssigkeit schlie-
ßen.
Explosionsgefährdete Bereiche werden
nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens
von gefährlicher explosionsfähiger Atmo-
sphäre in BetrSichV und EN 1127-1 in Zo-
nen eingeteilt.
Die Definition der Zonen liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
Hinweise zur Zoneneinteilung finden sich in
der BetrSichV, der EN 1127-1, der BGR
104 – Ex-Richtlinie der BG Chemie und in
der EN 60079-10.
–
Zone 0
Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährli-
che explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.
–
Zone 1
Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
–
Zone 2
Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre als Gemisch aus
Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Nebeln normalerweise nicht oder
aber nur kurzzeitig auftritt.
–
Zone 20
Zone 20 ist ein Bereich, in dem eine ge-
fährliche explosionsfähige Atmosphäre
in Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.
–
Zone 21
Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre in
Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub bilden
kann.
–
Zone 22
Zone 22 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre in Form einer Wolke
aus in der Luft enthaltenem brennbaren
Staub normalerweise nicht oder aber
nur kurzzeitig auftritt.
1 Der Innenreiniger darf in Zone 0 von
Behältern nur eingesetzt werden, wenn
die Behälter eine Größe von 3 m Durch-
messer bei einer üblichen Behälterhö-
he oder eine vergleichbare Behälter-
größe nicht überschreiten.
2 Der Massengehalt der Reinigungsflüs-
sigkeit an nichtgelösten Feststoffen
darf 1% nicht überschreiten.
3 Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu
erden.
4 Die Pumpe für die Reinigungsflüssig-
keit darf nur betrieben werden, wenn
sie mit Flüssigkeit gefüllt ist.
5 Der Nenndruck der Pumpe darf bei Lö-
sungsmittelbetrieb 5 MPa nicht über-
schreiten.
6 Die Fördermenge der Pumpe darf bei
Lösungsmittelbetrieb 50 l/min nicht
überschreiten.
7 Die Drehzahl des Reinigungskopfes
darf 40 1/min nicht überschreiten.
8 Die Betriebstemperatur der Reini-
gungsflüssigkeit Wasser mit Reini-
gungsmitteln darf 60 °C nicht über-
schreiten.
9 Die Betriebstemperatur der Reini-
gungsflüssigkeiten Lösungsmittel, Lau-
gen und Säuren darf 20 °C nicht über-
schreiten.
10 Der Innenreiniger ist nach angemesse-
ner Betriebsdauer auf einwandfreien
Zustand und einwandfreie Funktion zu
prüfen (u.a. Lager auf Verschleiß und
Bremseinrichtung auf Funktion). Gege-
benenfalls ist eine Reparatur durchzu-
führen.
11 Der Innenreiniger darf nur mit solchen
Reinigungsflüssigkeiten betrieben und
in solchen Medien verwendet werden,
gegen deren Einwirkung die Werkstoffe
hinreichend beständig sind.
12 Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare
Lösungsmittelanteile enthalten, müs-
sen den Zündgruppen IIA und IIB ent-
sprechen. Lösungsmittel der Zündgrup-
pe IIC dürfen nicht versprüht werden.
13 Der Innenreiniger darf nicht dauernd,
sondern nur während der Behälterreini-
gung in Zone 0 angeordnet sein. Die im
Rahmen der BetrSichV geltenden Be-
triebsvorschriften sowie weitere natio-
nale Bestimmungen sind einzuhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Ver-
bindung Behälter/in den Behälter ein-
gebrachter Innenreiniger nicht flam-
mendurchschlagsicher ist.
14 Schläuche müssen elektrostatisch leit-
fähig sein (Widerstand R < 1000000
Ohm).
15 Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten
mit einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m
eingesetzt werden.
16 Alle medienberührten Teile sind an das
Erdungssystem anzuschließen.
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Reinigen geräusch-
verstärkender Teile Ge-
hörschutz zur Vorbeu-
gung von Gehörschäden
tragen.
Zugelassene Bediener
Verhalten im Notfall
Zoneneinteilung
Besondere Bedingungen im Ex-
Bereich
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