Wichtige informationen für den anwender 01 – Pioneer PDP-507XD User Manual
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Wichtige Informationen für den Anwender
01
Deutsch
VORSICHT
Einbrenner und Nachbilder
• Wenn dasselbe Bild, zum Beispiel ein Standbild, über
längere Zeit angezeigt wird, können Nachbilder entstehen.
Dies kann in den folgenden beiden Fällen auftreten.
1
Nachbild wegen elektrischer Restladung
Wenn Bildmuster mit sehr hoher Spitzenluminanz länger als 1
Minute angezeigt werden, können Nachbilder wegen
elektrischer Restladung verursacht werden. Die Nachbilder
lösen sich auf, wenn bewegte Bilder wiedergegeben werden.
Die Zeitdauer bis zur Auflösung der Nachbilder hängt von der
Luminanz der ehemaligen Standbilder und deren
Anzeigedauer ab.
2
Nachbild durch Einbrennen
Meiden Sie Wiedergabe desselben Bilds über eine längere
Zeit. Wenn dasselbe Bild fortwährend über längere Zeit, oder
für kürzere Zeit, jedoch über mehrere Tage hinweg angezeigt
wird, kann es am Bildschirm einbrennen und ein permanentes
Nachbild hinterlassen. Derartige Nachbilder fallen zwar nicht
so stark auf, wenn bewegte Bilder wiedergegeben werden, sie
lösen sich jedoch nicht mehr vollständig auf.
HINWEIS
• Wird ein Standbild, wie z.B. ein Programm-Menü, 5 Minuten
bis 10 Minuten lang angezeigt, so wird es automatisch
abgestellt, um Einbrennen zu verhindern.
• Zur Vorbeugung gegen Einbrennen wird die Anzeigeposition
automatisch etwas verändert, wenn der Strom eingeschaltet
oder der Eingang umgeschaltet wird. Je nach
Programminhalt können gewisse Bildteile nicht zu sehen
sein.
Vermeiden einer Beschädigung des Bildschirms
durch Einbrennen
• Sofern keine Urheberrechte verletzt werden, empfiehlt es
sich, den ganzen Bildschirm zur Bildwiedergabe zu nutzen.
Siehe Seite 53.
• Die Energiesparfunktion kann auch zur Vorbeugung gegen
Einbrennen eingesetzt werden. Siehe Seite 36.
Mischen Sie dieses Produkt, wenn Sie es entsorgen wollen, nicht mit gewöhnlichen Haushaltsabfällen. Es gibt ein getrenntes Sammelsystem für
gebrauchte elektronische Produkte, über das die richtige Behandlung, Rückgewinnung und Wiederverwertung gemäß der bestehenden Gesetzgebung
gewährleistet werden.
Privathaushalte in den 25 Mitgliedsstaaten der EU, in der Schweiz und in Norwegen können ihre gebrauchten elektronischen Produkte an vorgesehenen
Sammeleinrichtungen kostenfrei abgeben oder einem Händler übergeben (wenn sie ein ähnliches neues Produkt kaufen).
Bitte wenden Sie sich in den Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, hinsichtlich der korrekten Verfahrensweise der Entsorgung an die örtliche
Kommunalverwaltung.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass das zu entsorgende Produkt der notwendigen Behandlung, Rückgewinnung und Wiederverwertung unterzogen wird, und so
mögliche negative Einflüsse auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
PDP507XDE_Ge.book Page 9 Wednesday, May 31, 2006 8:30 PM