Pfannenberg PAI User Manual
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11 Reinigung und Wartung
Gefahr!
Schalten Sie vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten das
Kühlgerät spannungsfrei.
11.1 Reinigung
Die Häufigkeit der Reinigungsintervalle hängt von den jeweiligen
Betriebsbedingungen ab. Beachten Sie insbesondere:
Reinigen Sie den Wärmetauscher regelmäßig.
Reinigen Sie die Filterabdeckung (falls vorhanden)
Reinigen Sie den Wärmetauscher mit einer weichen Bürste
oder Druckluft.
Hierbei ist folgendermaßen zu verfahren:
1) Kühlgerät spannungsfrei schalten.
2) Abdeckhaube demontieren.
3) Filter reinigen.
4) Wärmetauscher reinigen.
Achtung:
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:
:
Schützen Sie die elektrischen Bauteile vor dem
Eindringen von Wasser.
Achtung:
:
:
:Schäden am Wärmetauscher
Verwenden Sie keine spitzen oder scharfkantigen
Gegenstände.
Achtung: Beschädigung elektrischer Anschlüsse an
der Abdeckhaube
Wird die Abdeckhaube demontiert, müssen die elektrischen
Steckverbindungen von Hand abgezogen werden. Bei Montage
das Anstecken nicht vergessen!
Falls das Gerät einen Vorsatzfilter hat, reinigen Sie die
Filtermatte regelmäßig. Die Reinigungsintervalle und die
Häufigkeit des Ersatzes hängen von den Umweltbedingungen
ab. (Luftverschmutzung). Sie können den Filter mit Wasser bis
40°C und handelsüblichem Spülmittel spülen. Wenn möglich
entfernen Sie vorher etwaigen Schmutz durch leichtes Klopfen
oder Staubsaugen oder Ausblasen.
Achtung:
:
:
:Schäden an den Filtermatten.
Die Filtermatte nicht auswringen. Vermeiden Sie einen zu
kräftigen Wasserstrahl. Wenn die Matte ölig oder fettig ist,
erneuern Sie sie.
11.2 Wartung
Die Komponenten des äußeren Luftkreislaufes bedürfen je nach
Umgebungsbedingungen der Wartung und Reinigung (siehe
Abschnitt 11.1).
Nach jeder Wartung prüfen Sie den Lauf der Gebläse.
12 Ausserbetriebnahme
Wenn das Kühlgerät für längere Zeit nicht benötigt wird,
unterbrechen Sie die Spannungsversorgung. Achten Sie darauf,
dass eine unsachgemäße Inbetriebnahme durch Dritte verhindert
wird. Wird das Kühlgerät nicht mehr benötigt, ist es vom
autorisierten Fachpersonal zu entsorgen gemäß den geltenden
Umweltschutzvorschriften. (Siehe auch Abschnitt 4).