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D2. sicherheit – WIKA BCS10 User Manual

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WIKA Betriebsanleitung Kalibriersystem, Typ BCS10

14051046.01 10/2012 GB/D/F/E

D

2. Sicherheit

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

Das Kalibriersystem Typ BCS10 dient der Überprüfung von SF

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gasdichtemessgeräten.

Das Gerät ist ausschließlich für den hier beschriebenen bestimmungsgemäßen Verwen-

dungszweck konzipiert und konstruiert und darf nur dementsprechend verwendet werden.

Die technischen Spezifikationen in dieser Betriebsanleitung sind einzuhalten. Eine

unsachgemäße Handhabung oder ein Betreiben des Gerätes außerhalb der techni-

schen Spezifikationen macht die sofortige Stilllegung und Überprüfung durch einen

autorisierten WIKA-Servicemitarbeiter erforderlich.

Ansprüche jeglicher Art aufgrund von nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind

ausgeschlossen.

Elektronische Präzisionsmessgeräte mit erforderlicher Sorgfalt behandeln (vor Nässe,

Stößen, starken Magnetfeldern, statischer Elektrizität und extremen Temperaturen

schützen, keine Gegenstände in das Gerät bzw. Öffnungen einführen). Stecker und

Buchsen vor Verschmutzung schützen.

Wird das Gerät von einer kalten in eine warme Umgebung transportiert, so kann durch

Kondensatbildung eine Störung der Gerätefunktion eintreten. Vor einer erneuten

Inbetriebnahme die Angleichung der Gerätetemperatur an die Raumtemperatur abwar-

ten.

Ansprüche jeglicher Art aufgrund von nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind

ausgeschlossen.

2.2 Personalqualifikation

WARNUNG!

Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!

Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschä-

den führen.

Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch

Fachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen

lassen.

Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.

Fachpersonal

Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse der

Mess- und Regelungstechnik und seiner Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezi-

fischen Vorschriften, geltenden Normen und Richtlinien in der Lage, die beschriebenen

Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen.

Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über

aggressive Medien.