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Karcher HKF 50 E User Manual

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Deutsch

Zugelassene Bediener sind Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
befähigt sind diese Anlage zu bedienen
(Ausnahmen für Auszubildende, siehe
BGV D15 §6).

Separate Hochdruckpumpe ausschal-
ten.

Bei Elektroantrieb des Innenreinigers:
Netzstecker ziehen.

Bei Druckluftantrieb des Innenreinigers:
Druckluftzufuhr schließen.

Zulauf der Reinigungsflüssigkeit schlie-
ßen.

Explosionsgefährdete Bereiche werden
nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens
von gefährlicher explosionsfähiger Atmos-
phäre in BetrSichV und EN 1127-1 in Zo-
nen eingeteilt.
Die Definition der Zonen liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
Hinweise zur Zoneneinteilung finden sich in
der BetrSichV, der EN 1127-1, der BGR
104 – Ex-Richtlinie der BG Chemie und in
der EN 60079-10.
Zone 0

Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährli-
che explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.

Zone 1

Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2

Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre als Gemisch aus
Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Nebeln normalerweise nicht oder
aber nur kurzzeitig auftritt.

Zone 20

Zone 20 ist ein Bereich, in dem eine ge-
fährliche explosionsfähige Atmosphäre
in Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.

Zone 21

Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre in
Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub bilden
kann.

Zone 22

Zone 22 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-

fähige Atmosphäre in Form einer Wolke
aus in der Luft enthaltenem brennbaren
Staub normalerweise nicht oder aber
nur kurzzeitig auftritt.

1 Der Innenreiniger darf in Zone 0 von

Behältern nur eingesetzt werden, wenn
die Behälter eine Größe von 1 m Durch-
messer bei einer üblichen Behälterhö-
he oder eine vergleichbare
Behältergröße nicht überschreiten.

2 Der Massengehalt der Reinigungsflüs-

sigkeit an nichtgelösten Feststoffen
darf 1% nicht überschreiten.

3 Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu

erden.

4 Die Pumpe für die Reinigungsflüssig-

keit darf nur betrieben werden, wenn
sie mit Flüssigkeit gefüllt ist.

5 Der Nenndruck der Pumpe darf bei Lö-

sungsmittelbetrieb 5 MPa nicht über-
schreiten.

6 Der Druckluftmotor darf nur betrieben

werden, wenn dem Innenreiniger Reini-
gungsflüssigkeit zugeführt wird.

7 Die Drehzahl des Reinigungskopfes

darf 40 1/min nicht überschreiten.

8 Die Betriebstemperatur der Reini-

gungsflüssigkeit Wasser mit Reini-
gungsmitteln darf 95 °C nicht
überschreiten.

9 Die Betriebstemperatur der Reini-

gungsflüssigkeiten Lösungsmittel, Lau-
gen und Säuren darf 20 °C nicht
überschreiten.

10 Der Innenreiniger ist nach angemesse-

ner Betriebsdauer auf einwandfreien
Zustand und einwandfreie Funktion zu
prüfen (u.a. Lagerbuchsen und an-
triebsseitige Dichtung auf Verschleiß
bzw. Dichtheit). Gegebenenfalls ist eine
Reparatur durchzuführen.

11 Der Innenreiniger darf nur mit solchen

Reinigungsflüssigkeiten betrieben und
in solchen Medien verwendet werden,
gegen deren Einwirkung die Werkstoffe
hinreichend beständig sind.

12 Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare

Lösungsmittelanteile enthalten, müs-
sen den Zündgruppen IIA und IIB ent-
sprechen. Lösungsmittel der
Zündgruppe IIC dürfen nicht versprüht
werden.

13 Der Innenreiniger darf nicht dauernd,

sondern nur während der Behälterreini-
gung in Zone 0 angeordnet sein. Die im
Rahmen der BetrSichV geltenden Be-
triebsvorschriften sowie weitere natio-
nale Bestimmungen sind einzuhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Ver-
bindung Behälter/in den Behälter ein-
gebrachter Innenreiniger nicht
flammendurchschlagsicher ist.

14 Schläuche müssen elektrostatisch leit-

fähig sein (Widerstand R < 1000 Ohm).

15 Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten

mit einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m
eingesetzt werden.

16 Alle medienberührten Teile sind an das

Erdungssystem anzuschließen.

Zugelassene Bediener

Verhalten im Notfall

Zoneneinteilung

Besondere Bedingungen im Ex-Be-

reich

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