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ROHM Tool clamping units User Manual

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4. Sicherheitstechnische Anforderungen an

Werkzeugspannungen

4.1 Die Maschinenspindel darf erst anlaufen,

wenn die Spannstellung an der Hubkontrolle
erreicht und mit einem induktiven Sensor mit
Funktionsüberwachung oder einem indukti-
ven Sicherheitssensor nach DIN VDE 0660
Teil 209 abgefragt worden ist.

4.2 Das Lösen der Spannung darf nur bei Stillstand

der Maschinenspindel erfolgen können.

4.3 Bei Ausfall des hydraulischen Betriebsdrucks

muß ein Signal die Maschinenspindel unverzüg-
lich stillsetzen.

4.4 Bei Ausfall der Hydraulik oder der Elektrik bleibt

die Werkzeugaufnahme in der sicher gespannten
Position.

4.5 Bei Stromausfall und anschließender -wiederkehr

darf keine Änderung der momentanen Schaltstel-
lung erfolgen können.

Anziehdrehmomente in Nm:

Güte

M5

M6

M8

M10

M12

M14

M16

M18

M20

M22

M24

Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall die
Schraubengüte 12.9 zu verwenden. Bei Befestigungs-
schrauben für Spanneinsätze, Aufsatzbacken, Festan-
lagen, Zylinderdeckel und vergleichbare Elemente ist
grundsätzlich die Güte 12.9 einzusetzen.
Alle Befestigungsschrauben, welche aufgrund ihres
Verwendungszwecks öfters gelöst und anschließend
wieder festgezogen werden müssen (z. B. wegen Um-
rüstarbeiten), sind im halbjährlichen Rhythmus im Ge-
windebereich und an der Kopfanlagefläche mit Gleitmit-
tel (Fettpaste) zu beschichten.

3. Umweltgefahren

Zum Betrieb einer Spanneinrichtung werden z.T. die
unterschiedlichsten Medien für Schmierung, Kühlung
etc. benötigt. Diese werden in der Regel über das
Verteilergehäuse dem Spannmittel zugeführt. Die am
häufigsten auftretenden sind Hydrauliköl, Schmieröl/-
fett und Kühlmittel. Beim Umgang mit dem Spannmit-
tel muß sorgfältig auf diese Medien geachtet werden,
damit sie nicht in Boden bzw. Wasser gelangen kön-
nen. Achtung Umweltgefährdung!

Dies gilt insbesondere

¯ während der Montage/Demontage, da sich in

den Leitungen, Kolbenräumen bzw. Ölablaß-
schrauben noch Restmengen befinden,

¯ für poröse, defekte oder nicht fachgerecht mon-

tierte Dichtungen,

¯ für Schmiermittel, die aus konstruktiven Gründen

während des Betriebs aus dem Spannmittel aus-

treten bzw. herausschleudern.

Diese austretenden Stoffe sollten daher aufgefan-
gen und wiederverwendet bzw. den einschlägigen
Vorschriften entsprechend entsorgt werden!

2.6 Spannkraftkontrolle

Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen
statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet
werden, um den Wartungszustand in regelmäßi-
gen Zeitabständen gemäß den Wartungsanleitun-
gen zu überprüfen. Danach muß nach ca. 40 Be-
triebsstunden -- unabhängig von der Spannfre-
quenz -- eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraft-
meßvorrichtungen
(Einzugskraftmeßgeräte) zu
verwenden.

2.7

Festigkeit des zu spannenden Werkzeugschaft

Um ein sicheres Spannen des Werkzeugschaftes
bei den auftretenden Bearbeitungskräften zu ge-
währleisten, muß der verwendete Anzugsbolzen
eine der Spannkraft (Einzugskraft) angemessene
Festigkeit haben und darf nur geringfügig dehnbar
sein.
Nichtmetalle wie zum Beispiel Kunststoffe, Gummi
usw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
durch den Hersteller verwendet werden!

2.8 Montage- und Einrichtarbeiten

Durch Spannbewegungen werden kurze Wege
unter zum Teil großen Kräften in kurzen Zeiten
durchfahren.
Grundsätzlich muß deshalb bei Montage- und Ein-
richtearbeiten die zur Betätigung der Werkzeug-
spannung vorgesehene Antriebseinrichtung aus-
drücklich ausgeschaltet werden.
Sollte allerdings im Einrichtebetrieb auf die Spann-
bewegung nicht verzichtet werden können, so
müssen bei Spannwegen größer als 4 mm die Ein-
richtearbeiten im hydraulischen, pneumatischen
bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (entsprechende
Steuerung muß möglich sein!) durchgeführt wer-
den.
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, daß
während des gesamten Spannvorgangs jegliche
Gefährdung von Personen durch die Spannmittel-
bewegungen ausgeschlossen ist. Zu diesem
Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen zur
Spanneinleitung oder -- noch besser -- entspre-
chende Schutzvorrichtungen vorzusehen.

2.9 Befestigung und Austausch von Schrauben

Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst,
kann mangelhafter Ersatz oder Befestigung zu
Gefährdungen für Personen und Gegenständen
führen. Deshalb muß bei allen Befestigungs-
schrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig
angegeben, grundsätzlich das vom Hersteller der
Schraube empfohlene und der Schraubengüte
entsprechende Anzugsdrehmoment angewendet
werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 -- M24 der Gü-
ten 8.8, 10.9 und 12.9 obenstehende Anziehdreh-
momententabelle.

8.8

5,9

10,1

24,6

48

84

133

206

295

415

567

714

Nm

10.9

8,6

14,9

36,1

71

123

195

302

421

592

807

1017

Nm

12.9

10

17,4

42,2

83

144

229

354

492

692

945

1190

Nm

6