Deutsch, Sicherheitshinweise – Karcher KM 130-300 R Lpg User Manual
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Deutsch
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Dieses ist eine Kurz-Betriebs-
anleitung für Verlade- und
Umladearbeiten und gibt notwendige In-
formationen für den Fahrbetrieb der
Kehrmaschine.
Vor der Inbetriebnahme und zum Regelbe-
trieb bitte die Originalbetriebsanleitung des
Gerätes lesen:
5.964-138.0 (KM 130/300 R LPG)
Vor erster Inbetriebnahme Sicherheitshin-
weise Nr. 5.956-250 unbedingt lesen!
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Die an dem Gerät angebrachten Warn-
und Hinweisschilder geben wichtige
Hinweise für den gefahrlosen Betrieb.
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Neben den Hinweisen in der Betriebs-
anleitung müssen die allgemeinen Si-
cherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften des Gesetzgebers berück-
sichtigt werden.
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Gefahr
Verletzungsgefahr, Beschädigungsgefahr!
Gewicht des Gerätes beim Verladen be-
achten!
Keine Gabelstapler verwenden.
Beim Verladen des Gerätes ist eine ge-
eignete Rampe oder ein Kran zu ver-
wenden!
Bei der Verwendung einer Rampe be-
achten:
Bodenfreiheit 70mm.
Wird das Gerät auf einer Palette gelie-
fert, muss mit den beiliegenden Bret-
tern eine Abfahrrampe gebaut werden.
Die Anleitung dazu findet sich auf Seite
2 (Umschlaginnenseite).
Wichtiger Hinweis: jedes Brett muss
jeweils mit 2 Schrauben festgeschraubt
werden.
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Gefahr
Verletzungsgefahr, Beschädigungsgefahr!
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
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In Fahrtrichtung nur Steigungen bis zu
18% befahren.
Kippgefahr bei schneller Kurvenfahrt.
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In Kurven langsam fahren.
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
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Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
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Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 10% befahren.
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Es müssen grundsätzlich die Vor-
schriftsmaßnahmen, Regeln und Ver-
ordnungen beachtet werden, die für
Kraftfahrzeuge gelten.
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Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat bei ihrer Fahrweise die örtlichen
Gegebenheiten zu berücksichtigen und
beim Arbeiten mit dem Gerät auf Dritte,
insbesondere auf Kinder, zu achten.
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Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
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Das Gerät darf nicht von Kindern oder
Jugendlichen betrieben werden.
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Die Mitnahme von Begleitpersonen ist
nicht zulässig.
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Aufsitzgeräte dürfen nur vom Sitz aus in
Bewegung gesetzt werden.
Um unbefugtes Benutzen des Gerätes
zu verhindern, ist der Zündschlüssel
abzuziehen.
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert, gege-
benenfalls die Feststellbremse betätigt
und der Zündschlüssel abgezogen ist.
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Gefahr
Verletzungsgefahr!
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Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
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Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
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Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
–
Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
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Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
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Im Notfall Scheiben mit dem Notham-
mer zerstören.
Hinweis
Der Nothammer befindet sich im Fußraum,
unterhalb dem Fahrersitz.
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
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Gefahr
Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie
Benzin behandeln. Benzin verdampft lang-
sam, Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Ent-
zündung ist also bei Flüssiggas größer als
bei Benzin.
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Gefahr
Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.
Vorsicht
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
Zugelassen sind für den Gasmotor Flüssig-
gasgemische aus Propan/Butan deren Mi-
schungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartver-
haltens ist bei Außentemperaturen unter
0 °C (32 °F) Flüssiggas mit hohem Propan-
anteil bevorzugt zu verwenden, da die Ver-
dampfung bereits bei niedrigen
Temperaturen stattfindet.
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Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
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Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).
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Die Prüfung muss schriftlich beschei-
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).
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Als allgemeine Vorschriften gelten die
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.
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Die Gasentnahme darf stets nur aus ei-
ner Flasche erfolgen. Die Gasentnah-
me aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere über-
tritt. Dadurch ist die überfüllte Flasche
nach späterem Schließen des Fla-
schenventils (vgl. B. 1 dieser Richtlini-
en) einem unzulässigen Druckanstieg
ausgesetzt.
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Beim Einbau der vollen Flasche ist der
Vermerk für die richtige Lage der Fla-
sche "unten" (Anschlussverschraubung
zeigt senkrecht nach unten).
Der Austausch der Gasflasche ist sorgfältig
vorzunehmen. Beim Ein- und Ausbau muss
der Gasaustrittsstutzen des Flaschenven-
tils durch eine mit einem Schlüssel fest an-
Sicherheitshinweise
Gefahr von Gehörschä-
den. Bei der Arbeit mit
dem Gerät unbedingt ei-
nen geeigneten Gehör-
schutz tragen.
Allgemeine Hinweise
Abladehinweise
Leergewicht (ohne Anbausät-
ze)
900 kg *
* Sind Anbausätze montiert liegt das Ge-
wicht entsprechend höher.
Fahrbetrieb
Geräte mit Verbrennungsmotor
Geräte mit Fahrerkabine
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge
Pflichten der Betriebsleitung und der Ar-
beitnehmer
Wartung durch Sachkundigen
Inbetriebnahme/Betrieb
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