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Xantrex Technology 230 VAC/50 User Manual

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I

N

KEINEM

F

ALL

HAFTET

X

ANTREX

FÜR

SPEZIELLE

,

INDIREKTE

,

N

EBEN

-

ODER

F

OLGESCHÄDEN

, V

ERLUSTE

, K

OSTEN

ODER

SONSTIGE

A

USGABEN

,

DIE

DURCH

VERTRAGSGEMÄ

ß

E

ODER

UNERLAUBTE

H

ANDLUNG

ENTSTEHEN

,

EINSCHLIE

ß

LICH

,

OHNE

E

INSCHRÄNKUNG

,

WIRTSCHAFTLICHER

V

ERLUSTE

JEDER

A

RT

,

E

IGENTUMSSCHÄDEN

ODER

-

VERLUSTE

ODER

S

CHÄDEN

ODER

V

ERLETZUNGEN

,

DIE

SICH

AUS

DER

ODER

ALS

F

OLGE

DER

Z

WECKENTFREMDUNG

,

DES

M

ISSBRAUCHS

ODER

FALSCHER

I

NSTALLATION

, I

NTEGRATION

ODER

FALSCHEN

B

ETRIEBS

DES

P

RODUKTS

ERGEBEN

.

1.6 Ausschlusseinschränkungen
Diese begrenzte Gewährleistung beeinträchtigt nicht Ihr

gesetzliches Recht, wie es im Gesetz über die Gewähr-

leistung bei Verbrauchsgütern (Spanien) oder im Bürger-

lichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. In Deutschland

bleiben die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf

Hemmung, Ablaufhemmung und erneuten Beginn der

Verjährung bei anderen Ansprüchen davon unberührt.
Einige Länder erlauben keine Einschränkungen oder

Ausschlüsse bei impliziten Gewährleistungen, auf die

Dauer einer impliziten Gewährleistung oder auf die Ein-

schränkung oder den Ausschluss von Neben- oder Folge-

schäden, daher kann es sein, dass die oben-genannten

Einschränkungen und Ausschlüsse nicht auf Sie

zutreffen.
In Deutschland beispielsweise ist der Ausschluss unter 1.5

im Fall einer Pflichthaftung, d.h. unter dem Deutschen

Produkthaftungsgesetz oder im Fall von Vorsatz, grober

Fahrlässigkeit und Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit oder bei einer wesentlichen Vertrags-

verletzung nicht gültig. Schadensersatzansprüche aus ein-

er wesentlichen Vertragsverletzung werden auf den

vorhersehbaren Schaden begrenzt, der wesentlich für den

Vertrag ist, sofern er nicht durch Vorsatz oder grobe Fahr-

lässigkeit verursacht worden ist oder auf einer Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit be-

ruht. Der Ausschluss unter 1.5 in Deutschland impliziert

nicht eine Änderung in der Beweislast für Ihren Schaden.