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ROHM DURO - Key bar chucks User Manual

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Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genom-
men werden, so ist zuvor die Zulässigkeit zu prüfen. Hierun-
ter fallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze
bzw. Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die
Widerstandsklasse der Schutzeinrichtung, die Massen der
evtl. wegschleudernden Teile (ermittelt durch berechnen
oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmesser
(messen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Ma-
schine. Um die mögliche Aufprallenergie auf die zulässige
Größe zu reduzieren, müssen die zulässigen Massen und
Drehzahlen ermittelt (z.B. beim Maschinenhersteller nachge-
fragt) und ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt
werden. Grundsätzlich jedoch sind die Spannsatzteile
(z.B. Aufsatzbacken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen
usw.) so leichtgewichtig wie möglich zu konstruieren.

4. Spannen anderer/weiterer Werkstücke

Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze
(Backen, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtelemente,
Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen , so dürfen
mit diesen ausschließlich diejenigen Werkstücke in der
Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze ausge-
legt wurden.Wird dies nicht beachtet, so können durch
ungenügend Spannkräfte oder ungünstige Spannstellenpla-
zierungen Sach- und Personenschäden verursacht werden.
Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit dem
gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die
schriftliche Genehmigung des Herstellers erforderlich.

7. Spannbereiche

Der max. Spann- bzw. Versetzungsbereich bei versetzbaren
Grund- oder Aufsatzbacken darf nicht überschritten werden,
da sonst kein ausreichender Eingriff zwischen der Spannbacke
und dem kraftübertragenden Bauteil sicher gewährleistet
werden kann.

8. Spannkraftkontrolle

1. Spannkraftkontrolle (allgemein)

Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen
statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet werden,
um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen
gemäß den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach
muß nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der
Spannfrequenz - eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessbak-
ken oder -vorrichtungen ** (Druckmessdosen)
zu verwenden.

Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von handbetätigten Spannfuttern

10. Montage- und Einrichtarbeiten

Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. werden
kurze Wege unter z. T. großen Kräften in kurzen Zeiten durch-
fahren. Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrich-
tearbeiten die zur Futterbetätigung vorgesehene Antriebsein-
richtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte allerdings im
Einrichtebetrieb auf die Spannbewegung nicht verzichtet werden
können, so muss bei Spannwegen größer als 4 mm

--

eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhaltevor-
richtung an der Vorrichtung montiert sein,

oder

--

eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung
(z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern)
vorhanden sein,
oder

--

eine Werkstück-Beladehilfe (z.B. Ladestock)
vorgesehen werden,
oder

--

die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumati-
schen bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (entsprechende Steue-
rung muss möglich sein!) durchgeführt werden.

.

Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von
der verwendeten Bearbeitungsmaschine ab und ist gegebenen-
falls gesondert zu beschaffen!
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass während des
gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von Personen
durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlossen ist. Zu
diesem Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen zur
Spanneinleitung oder - noch besser - entsprechende Schutzvor-
richtungen vorzusehen.

11. Befestigung und Austausch von Schrauben

Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangelhaf-
ter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdungen für Personen und
Gegenständen führen. Deshalb muss bei allen Befestigungs-
schrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben,
grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube empfohlene und
der Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment
angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 - M24 der Güten 8.8, 10.9
und 12.9 folgende Anzugsdrehmomententabelle:

Anschraubmomente in Nm:

** Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS

EDS 50 kpl.

Id.-Nr.

161425

EDS 100 kpl.

Id.-Nr.

161426

EDS 50/100 kpl.

Id.-Nr.

161427

Güte

M5 M6

M8

M10 M12 M14 M16 M18 M20 M22 M24

8.8

5,9 10,1 24,6

48

84

133

206

295

415

567

714

Nm

10.9

8,6 14,9 36,1

71

123

195

302

421

592

807 1017

Nm

12.9

10 17,4 42,2

83

144

229

354

492

692

945

1190

Nm

9. Festigkeit des zu spannenden Werkstücks

Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den
auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,
muss der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft ange-
messene Festigkeit haben und darf nur geringfügig
kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z.B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur
mit schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller gespannt
und bearbeitet werden!

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