Achtung, Software-lizenzvereinbarung – Yamaha DGX-230 User Manual
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DGX-230/YPG-235 Owner’s Manual / Bedienungsanleitung / Mode d’emploi / Manual de instrucciones
ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(“VEREINBARUNG”), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER
GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBA-
RUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN
IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND
DER YAMAHA CORPORATION (“YAMAHA”).
DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG BRIN-
GEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ
GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN
EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE
SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE
WEISE.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgeliefer-
ten Software-Programme und Daten (“SOFTWARE”) zu nutzen. Der Begriff
SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die
SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-Lizenzgebern und ist durch die
entsprechenden Copyright-Gesetze und internationalen Abkommen geschützt.
Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der
SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt
weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt.
•
Sie dürfen
die SOFTWARE auf
genau einem Computer
verwenden.
•
Sie dürfen
ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE
in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem
Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der
erstellten Backup-Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha
und alle anderen Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden Hinweise
wiedergeben.
•
Sie dürfen
dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertra-
gen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger
die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
•
Sie dürfen nicht
die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,
sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen
nicht gestattet
, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu
vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder
auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFT-
WARE zu erstellen.
•
Sie dürfen nicht
die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf
einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.
•
Sie dürfen nicht
die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die
guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.
•
Sie dürfen nicht
auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstlei-
stungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt wer-
den, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu
beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder dar-
geboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber
der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen
Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmi-
gung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft
und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-
Gesetze oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Ver-
einbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In die-
sem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten
Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFT-
WARE aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach
dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei nor-
malem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle
Umfang der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit
ist der Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsen-
dung an Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha inner-
halb von vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/
Lieferscheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch
Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden.
YAMAHA SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES
GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEI-
GENDEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EIN-
SCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICH-
KEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließ-
lich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden
Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt.
UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ-
VEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLI-
CHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH
DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICH-
KEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHT-
VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE
DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA
NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS
DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER
FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE
BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICH-
TUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN
GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBER-
NIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEI-
NEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT
ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄ-
DEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLU-
STE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG,
DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWEN-
DUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN
YAMAHA ODER EIN AUTHORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖG-
LICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE.
In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von
Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder
anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beige-
fügt (“SOFTWARE DRITTER”). Wenn in der schriftlichen Dokumentation
oder der die Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Soft-
ware und Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird,
erkennen Sie die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE DRITTER mitge-
lieferten Vereinbarungen an und erkennen an, dass der Hersteller der SOFT-
WARE DRITTER verantwortlich ist für etwaige Garantien oder Haftungen für
die SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die
SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen Haftun-
gen bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT
YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARAN-
TIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILL-
SCHWEIGENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE
DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem Fall
die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht
beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschä-
den, Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere Schä-
den, die infolge der Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit
der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretie-
ren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien
eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren
sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem
Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für
unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der
Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug
auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen
den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese The-
matik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn
Sie nicht von einem vollständig authorisierten Repräsentanten von Yamaha
unterzeichnet sind.
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