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Wolf ICBSRT304 User Manual

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I N S E L - | H A L B I N S E L I N S T A L L A T I O N E N

Mindestabstände zu brennbaren Flächen:

Inselinstallationen: mindestens 305 mm Abstand

zur Rückwand, die über die Arbeitsplatte hinaus

ragt.

Halbinselinstallationen: mindestens 152 mm

Abstand zu Seitenwänden und mindestens

305 mm Abstand zur Rückwand, die über die

Arbeitsplatte hinaus ragt.

Die genauen Abmessungen der Rohbauöffnung

entnehmen Sie der Abbildung mit den Installations-

spezifikationen für Ihr Modell auf Seite 65– 67.

K O C H M U L D E M I T V E R S I E G E LT E N B R E N N E R N VO N

WO L F

M I N D E S T

F R E I R Ä U M E

WICHTIGER HINWEIS: Bei der Planung der korrek-

ten Installation der Kochmulde mit versiegelten

Brennern von Wolf müssen Sie Vorsicht walten

lassen, um Brände oder Schäden an angrenzenden

Schränken oder Kücheneinrichtungen zu vermeiden.

Halten Sie bitte unbedingt die Mindestabstände ein,

die für die Abmessungen der bearbeiteten

Rohbauöffnung festgelegt wurden.

Die genauen Abmessungen der Rohbauöffnung

entnehmen Sie der Abbildung mit den Installations-

spezifikationen für Ihr Modell auf Seite 65– 67.

W A N D I N S T A L L A T I O N E N

Mindestabstände zu brennbaren Flächen:

Mindestabstand von 457 mm von Unterseite des

oberen Schranks zur Arbeitsplatte, innerhalb

eines Seitenabstands von mindestens 152 mm.

Mindestabstand zwischen oben liegenden

Seitenschränken muss größer oder gleich der

Nennbreite der Kochmulde sein. Die maximale

Tiefe der oben liegenden und Seitenschränke

beträgt 330 mm, der seitliche Freiraum 152 mm.

0 mm Abstand für angrenzende brennbare Mate-

rialien unter der Arbeitsplatte, auf beiden Seiten

und an der Rückseite.

Die Unterseite der Abzugshaube muss einen

Abstand von mindestens 762 mm bis höchstens

914 mm von der Arbeitsplatte aufweisen.

Mindestabstände für Kochmulden mit versiegel-

ten Brennern ohne Abzugshaube:

Modell ICBSRT304: Mindestens 762 mm

vertikaler Abstand von Arbeitsplatte zu

brennbaren Materialien über der Kochmulde.

Alle anderen Kochmulden mit versiegelten Brennern:

Kochmuldenbrenner oder Griddle-Modelle (G):

mindestens 914 mm vertikaler Abstand von

Arbeitsplatte zu brennbaren Materialien über

der Kochmulde.

Steakgrill-Modelle (C): mindestens 1118 mm

vertikaler Abstand von Arbeitsplatte zu

brennbaren Materialien über der Kochmulde.

ACHTUNG

Wenn beim Einbau der Kochmulde nicht die
richtigen Freiräume eingehalten werden,
führt dies zu einer Brandgefahr.

S O C K E L A N F O R D E R U N G E N

Installationen an einer brennbaren Fläche:

Modell ICBSRT304: Keine Sockelanforderungen.

914-mm-Kochmulden mit versiegelten Brennern:

Wenn Steakgrill- (C) oder Griddleflächenmodelle

(G) an einer brennbaren Fläche installiert werden,

ist ein Sockel von mindestens 254 mm Höhe

erforderlich.

1219-mm-Kochmulden mit versiegelten Brennern:

Wenn Steakgrill- (C) oder Griddleflächenmodelle

(G) an einer brennbaren Fläche installiert werden,

ist ein Sockel von mindestens 254 mm Höhe

erforderlich.