Hach-Lange Piston pipette User Manual
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Kapitel 10
Gewährleistung, 
Haftung und 
Beanstandungen
Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei 
von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet 
sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos instandzusetzen oder 
auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei diesen 
Pipetten 24 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter 
Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss 
weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach 
Wahl des Lieferers unentgeltlich auszubessern oder neu zu 
liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist vom Tage des 
Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge eines 
vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, 
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe 
oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder 
deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die 
Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, 
jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers, 
schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese 
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine 
darüber hinausgehende Haftung für irgendwelchen 
unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene spezifische Wartungsarbeiten 
innerhalb der Verjährungsfrist durch den Kunden selbst 
durchzuführen (Wartung) und werden diese Vorgaben nicht 
ausgeführt, so erlischt der Anspruch für die Schäden, die 
durch die Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von 
Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch 
unsachgemäße Handhabung, unsichere Montage oder nicht 
bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind von dieser 
Regelung ausgeschlossen.
AV_pipette.book Seite 41 Donnerstag, 8. Dezember 2005 3:56 15
