Hach-Lange Piston pipette User Manual
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Kapitel 10
Gewährleistung,
Haftung und
Beanstandungen
Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei
von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet
sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos instandzusetzen oder
auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei diesen
Pipetten 24 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach
Wahl des Lieferers unentgeltlich auszubessern oder neu zu
liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist vom Tage des
Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge eines
vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe
oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder
deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die
Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich,
jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers,
schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine
darüber hinausgehende Haftung für irgendwelchen
unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene spezifische Wartungsarbeiten
innerhalb der Verjährungsfrist durch den Kunden selbst
durchzuführen (Wartung) und werden diese Vorgaben nicht
ausgeführt, so erlischt der Anspruch für die Schäden, die
durch die Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von
Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch
unsachgemäße Handhabung, unsichere Montage oder nicht
bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind von dieser
Regelung ausgeschlossen.
AV_pipette.book Seite 41 Donnerstag, 8. Dezember 2005 3:56 15