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Sharp ND-R245A6 User Manual

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GARANTIEBEDINGUNGEN

Photovoltaik

SHARP PV Module - Product Guarantee/Power Output Guarantee – Release April 2012 Seite 3 von 3
SESE-NDNU-12-DE-4.3

3) Ausschlüsse der Produkt- und Leistungsgarantie

Für Mängel, die nicht auf das Material oder den Herstellungsprozess des Moduls zurückzuführen sind, insbesondere
für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, übernimmt Sharp keine Garantie. Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
liegt insbesondere vor, wenn Sie die Vorgaben von SHARP für die Installation, die Wartung und den Betrieb der
Module nicht einhalten, welche in den (Sicherheits-) Hinweisen, der Installationsanleitung und der Spezifikation
aufgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Module nicht für die Benutzung auf mobilen Einheiten wie Schiffen und anderen
Fahrzeugen konzipiert wurden und daher der Einsatz der Module auf mobilen Einheiten kein bestimmungsgemäßer
Gebrauch ist.

Anfallende Kosten für Ausbau, erneuten Einbau und kundenseitige Untersuchung sowie andere indirekte Kosten
werden von SHARP nur in Höhe der unter Ziffern B.1) und B.2) geregelten Pauschalen übernommen.

Von der Garantie nicht umfasst ist der Ersatz für einen geringeren Energieertrag oder entgangene Einnahmen aus
Stromverkäufen, die durch den Leistungsmangel eines Moduls oder die Durchführung von Garantieleistungen
verursacht sind, ausgenommen Sharp entscheidet sich im Garantiefall für die in B.2) „Leistungen im
Garantiefall“ vorgesehene Option der Ausgleichszahlung.


Abschnitt C: Keine Verlängerung der Garantiezeit

Die Erbringung von Garantieleistungen im Rahmen einer dieser Garantien sowie der erneute Verkauf des Moduls an
den nächsten Betreiber/ Endkunden verlängert nicht die ursprünglich geltende Dauer der Garantien.

Abschnitt D: Geltendmachung der Produkt- oder Leistungsgarantie

Um die Produkt- oder Leistungsgarantie in Anspruch nehmen zu können, benötigen wir von Ihnen den Lieferschein,
aus dem sich das Lieferdatum ergibt, die Rechnung, aus der sich die Modellbezeichnung und die Seriennummer des
Moduls (siehe Typenschild) ergeben sowie Angaben zum Zeitpunkt der Entdeckung des Produktmangels oder des
Leistungsverlustes. Die Ansprüche wegen eines Mangels oder Leistungsverlustes aus dieser Garantie können Sie nur
schriftlich gegenüber der

SHARP

Electronics (Europe) GmbH,

SESE, Kennwort: Garantie,

Sonninstraße 3, D-20097 Hamburg, Deutschland,


geltend machen.

Die Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Entdeckung des Mangels oder des
Leistungsverlustes geltend gemacht werden. Mängel und Leistungsverluste, die nach Ablauf dieser Frist
geltend gemacht werden, unterfallen nicht mehr der Produkt- oder Leistungsgarantie.


SHARP

akzeptiert keine Rücksendungen von Modulen ohne vorherige

schriftliche Aufforderung hierzu.

Abschnitt E: Garantiegeber

SHARP Electronics (Europe) GmbH, Sonninstraße 3, 20097 Hamburg, Deutschland
www.sharp.eu

Abschnitt F: Rechtswahl, Gerichtsstand

1) Rechtswahl: Diese Herstellergarantien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen
Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).

2) Gerichtsstand: Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg (Deutschland).

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