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Jvc software lizenzvertrag, Wichtig – JVC MultiMediaNavigator User Manual

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DE

JVC SOFTWARE LIZENZVERTRAG

AN UNSERE KUNDEN:

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG VOR DEM ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN
SOFTWARE-PAKETE SORGFÄLTIG DURCH

Vielen Dank für den Kauf unseres Produkts. Die Verwendung des beigefügten
Softwareprogramms setzt jedoch voraus, daß Sie sich verpflichten, folgende Bedingungen
der Vereinbarung zu akzeptieren.

Software-Lizenzvertrag

Die vorliegende Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als
Einzelperson oder als Unternehmen) und der Firma Victor Company of Japan, Limited
(abgekürzt "JVC" genannt). Durch das Öffnen der versiegelten Softwarepakete und/oder die
Verwendung des Programms verpflichten Sie sich gleichzeitig zur Einhaltung der Bedingungen
der Vereinbarung. Falls Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden
sein sollten, bitten wir Sie um die sofortige Rückgabe der ungeöffneten Softwarepakete mitsamt
den beigefügten Zubehörteilen an die Stelle, bei der Sie die Software gekauft haben.

1. ERTEILUNG DER LIZENZ

Aufgrund dieses Lizenzvertrags (der "Vertrag" genannt) sind Sie zur Verwendung des
beigefügten Softwareprogramms und/oder des Begleitmaterials (z.B. Handbücher) berechtigt.
Obwohl Sie ebenfalls die Lizenz erhalten, das Programm in einen temporären Speicher (z.B.
RAM-Speicher) oder nur einmal in den Festspeicher zu laden (z.B. auf die Festplatte, auf CD-
R oder sonstige Speichermedien) eines (1) Computersystems, ist es Ihnen strikt untersagt,
das Programm auf einen Netzwerk-Server zu installieren, mit dem ausschließlichen Zweck,
das Programm intern zu verteilen.

2. COPYRIGHT

Trotz der Bestimmung laut Artikel 1 dieser Vereinbarung gehört jegliches Copyright an dem
Programm ausschließlich JVC und unterliegt dem Schutz des japanischen Urheberrechts,
sowie ggf. auch den Urheberrechtsbestimmungen anderer Länder. Ferner unterliegt das Copy-
right den entsprechenden Bestimmungen internationaler Abkommen, einschließlich der
Bestimmungen der Berner Konvention über den Schutz literarischer und künstlerischer Werke,
in der jeweils aktuellen Fassung, und den Bestimmungen der Welt-Urheberrechts-Konvention
in der jeweils gültigen Fassung. Aus diesem Grund müssen Sie dieses Programm wie jedes
andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, ausgenommen, daß Sie entweder
(a) eine (1) Kopie des Programms erstellen können, die ausschließlich für Ihre persönlichen
Backup- und Archivierungszwecke bestimmt ist, oder (b) daß Sie das Programm auf eine
einzelne Festplatte kopieren können, vorausgesetzt, daß Sie das Originalprogramm
ausschließlich für Ihre persönlichen Backup- und Archivierungszwecke aufbewahren.

3. PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen das Programm weder umkehren, noch technisch bearbeiten, entkompilieren, in
Einzelkomponenten zerlegen oder ändern, ausgenommen soweit diese Beschränkung laut
geltendem Gesetz ausdrücklich untersagt ist. JVC und seine Distributoren und Vertragshändler
haften nicht für etwaige Forderungen oder Mängel, etc., die aufgrund oder im Zusammenhang
mit solchen unzulässigen Aktivitäten entstehen (können), wie in vorliegender Vereinbarung
angegeben.

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