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IBM Ultra320 User Manual

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Geräte

dürfen

an

Orten,

für

die

sie

nicht

ausreichend

entstört

sind,

nur

mit

besonderer

Genehmigung

des

Bundesministers

für

Post

und

Telekommunikation

oder

des

Bundesamtes

für

Post

und

Telekommunikation

betrieben

werden.

Die

Genehmigung

wird

erteilt,

wenn

keine

elektromagnetischen

Störungen

zu

erwarten

sind.

(Auszug

aus

dem

EMVG

vom

9.Nov.92,

Para.3,

Abs.4)

Hinweis

Dieses

Genehmigungsverfahren

ist

von

der

Deutschen

Bundespost

noch

nicht

veröffentlicht

worden.

Appendix

A.

Communications

Statements

31