Parkside PESG 120 A1 User Manual
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oder Geräten bei Fahrlässigkeit durch den
Schweißstrom zerstört werden kann, z.B. die
Masseklemme wird auf das Schweißgeräte-
gehäuse gelegt, welches mit dem Schutzleiter
der elektrischen Anlage verbunden ist. Die
Schweißarbeiten werden an einer Maschine
mit Schutzleiteranschluss vorgenommen. Es
ist also möglich, an der Maschine zu schwei-
ßen, ohne die Masseklemme an dieser an-
gebracht zu haben. In diesem Fall fließt der
Schweißstrom von der Masseklemme über
den Schutzleiter zur Maschine. Der hohe
Schweißstrom kann ein Durchschmelzen des
Schutzleiters zur Folge haben.
•
Die Absicherungen der Zuleitungen zu den
Netzsteckdosen muss den Vorschriften ent-
sprechen (VDE 0100). Es dürfen also nach
diesen Vorschriften nur dem Leitungsquer-
schnitt entsprechende Sicherungen bzw. Auto-
maten verwendet werden (für Schutzkontakt-
steckdosen max. 16 Amp. Sicherungen oder
16 Amp. LS-Schalter). Eine Übersicherung
kann Leitungsbrand bzw. Gebäudebrand-
schäden zur Folge haben.
Enge und feuchte Räume
Vorsicht!
Bei Arbeiten in engen, feuchten oder heißen
Räumen sind isolierende Unterlagen und
Zwischenlagen, ferner Stulpenhandschuhe aus
Leder oder anderen schlecht leitenden Stoffen zur
Isolierung des Körpers gegen Fußboden, Wände,
leitfähige Apparateteile und dgl. zu benutzen.
Bei Verwendung der Kleinschweißtransformatoren
zum Schweißen unter erhöhter elektrischer Ge-
fährdung, wie z.B. in engen Räumen aus elektrisch
leitfähigen Wandungen (Kessel, Rohre usw.), in
nassen Räumen (Durchfeuchten der Arbeitsklei-
dung), in heißen Räumen (Durchschwitzen der
Arbeitskleidung), darf die Ausgangsspannung des
Schweißgerätes im Leerlauf nicht höher als 42
Volt (Effektivwert) sein. Das Gerät kann also auf-
grund der höheren Ausgangsspannung in diesem
Fall nicht verwendet werden.
Schutzkleidung
Vorsicht!
•
Während der Arbeit muss der Schweißer an
seinem ganzen Körper durch die Kleidung
und den Gesichtschutz gegen Strahlen und
gegen Verbrennungen geschützt sein.
•
An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe
aus einem geeignetem Stoff (Leder) zu tragen.
Sie müssen sich in einem einwandfreien Zu-
stand befinden.
•
Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug
und Verbrennungen sind geeignete Schürzen
zu tragen. Wenn die Art der Arbeiten z.B.
das Überkopfschweißen, es erfordert, ist ein
Schutzanzug und wenn nötig auch Kopfschutz
zu tragen.
•
Die verwendete Schutzkleidung und das
gesamte Zubehör muss der Richtlinie “Persön-
liche Schutzausrüstung” entsprechen.
Schutz gegen Strahlen und
Verbrennungen
Vorsicht!
•
An der Arbeitsstelle durch einen Aushang
„Vorsicht nicht in die Flammen sehen!“ auf
die Gefährdung der Augen hinweisen. Die
Arbeitsplätze sind möglichst so abzuschirmen,
dass die in der Nähe befindlichen Personen
geschützt sind. Unbefugte sind von den
Schweißarbeiten fernzuhalten.
•
In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitsstellen
dürfen die Wände nicht hellfarbig und nicht
glänzend sein. Fenster sind mindestens bis
Kopfhöhe gegen Durchlassen oder Zurück-
werfen von Strahlen zu sichern, z.B. durch
geeigneten Anstrich.
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