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Metabo KG 80 User Manual

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Inhaltsverzeichnis

● Lesen Sie vor der Inbe-

triebnahme diese Be-
triebsanleitung. Beachten
Sie insbesondere die
Sicherheitshinweise.

● Wenn Sie beim Auspak-

ken einen Transport-
schaden feststellen, be-
nachrichtigen Sie umge-
hend Ihren Händler. Neh-
men Sie das Gerät nicht
in Betrieb!

● Entsorgen Sie die Verpak-

kung bitte umweltgerecht.
Geben Sie sie an entspre-
chende Sammelstellen.

● Bewahren Sie diese Be-

triebsanleitung gut auf,
damit Sie bei Unklarheiten
jederzeit nachlesen kön-
nen.

● Wenn Sie das Gerät ein-

mal verleihen oder ver-
kaufen, geben Sie auch
die Begleitdokumente mit.

2. Zuerst lesen!

1. Klammergerät

KG 80/16 im Überblick

2. Zuerst lesen
2.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

3. Sicherheitsbestim-

mungen

3.1 Vorschriften
3.2 Sicherheit des Gerätes
3.3 Arbeitssicherheit
4. Inbetriebnahme
5. Wartung und Pflege
5.1 Pflegehinweise
5.2 Störungen und ihre Be-

hebungen

6. Technische Daten
7. Lieferumfang
8. Zubehör

2.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung

Das Klammergerät KG 80/16
ist ein druckluftbetriebenes
Eintreibgerät.
Achtung: Das Gerät arbei-
tet ohne Auslösesicherung.
Mit Mittelfinger Gerät entrie-
geln, erst dann kann mit dem
Zeigefinger der Schlag aus-
gelöst werden.
Es eignet sich zum Eintrei-
ben von Klammern mit einer
Rückenbreite von 12,8 mm
und einer Länge von 6 bis 16
mm. Die Flachdrahtklammer
eignet sich besonders zum
Befestigen von Folien, Stof-
fen und Leder.

● Sauerstoff und brennbare

Gase nicht als Energie-
quelle für druckluftbe-
triebene Eintreibgeräte
verwendet werden dürfen.

● der Anschluß der Druck-

luftquelle nur über eine
Schnellkupplung erfolgen
darf und das Gerät nach
der Trennung drucklos ist.

● für die Instandhaltung und

Wartung nur die aufge-
führten Original-Ersatztei-
le verwendet werden dür-
fen.

● Instandsetzungsarbeiten

nur durch vom Hersteller
beauftragte oder andere
Sachkundige unter Be-
achtung der in der Be-
triebsanleitung enthalte-
nen Angaben durchge-
führt werden dürfen.

Als Sachkundige gelten Per-
sonen, die aufgrund ihrer
fachlichen Ausbildung und
Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet
der Eintreibgeräte haben und
mit den einschlägigen staat-
lichen Arbeitsschutzvor-
schriften, Unfallverhütungs-
vorschriften, Richtlinien und
allgemein anerkannten Re-
geln der Technik soweit ver-
traut sind, daß sie den
arbeitssicheren Zustand von
Eintreibgeräten beurteilen
können.

3. Sicherheits-

bestimmungen

3.1

Vorschriften

Für tragbare Eintreibgeräte
gilt die Norm DIN 7259
(UVV34).
Diese verlangt, daß:

● in Eintreibgeräten nur die

in der zugehörigen Be-
triebsanleitung aufgeführ-
ten Verbindungs- oder
Befestigungsmittel verar-
beitet werden dürfen (sie-
he Kapitel "Technische
Daten").

● Eintreibgeräte nur an Lei-

tungen angeschlossen
werden dürfen, bei denen
sichergestellt ist, daß ein
Überschreiten des zuläs-
sigen Betriebsdruckes (z.
B. über Druckminderer)
von mehr als 10% verhin-
dert ist.

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