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Garantie – Elac Varro Dual Reference DS1000 10" 2000W Subwoofer (Gloss Black) User Manual

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I. Die folgenden Garantiebestimmungen gelten für innerhalb der Europäischen Union von einem autorisierten Fachhändler

erworbene Produkte von ELAC. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen außerhalb der Europäischen Union

wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Händler/Distributor des jeweiligen Landes, in welchem das Produkt erworben wurde.

II. Die folgenden Bestimmungen erweitern die Rechte des Erwerbers und beeinflussen in keiner Weise die nach der

jeweiligen Rechtsordnung zusätzlich bestehenden Rechte wie beispielsweise die Gewährleistungsrechte.

III. Aus den Garantiebestimmungen entstehen Ansprüche nur für diejenigen Erwerber, die das betreffende Produkt von

einem autorisierten Fachhändler erworben haben. ELAC betreibt ein selektives Vertriebssystem. Wird das Produkt von einem

nicht autorisierten Händler erworben, entstehen keine Garantieansprüche. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den

Verkäufer bleiben davon unberührt.

IV. Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel.

V. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf normalen Verschleiß, grobe Behandlung oder unsachgemäßen

Gebrauch oder fehlerhafte Bedienung zurückzuführen sind oder auf natürliche oder übliche Abnutzungen. Die Garantie

erstreckt sich nicht auf optisch uneinheitliche Furnierstrukturen oder Verfärbungen des Furniers, da es sich hierbei um

natürliches Material handelt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die in Verbindung mit anderen Produkten auftreten,

die nicht von ELAC hergestellt wurden oder in sonstiger Weise durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Auf

die sachgerechte Bedienung gemäß der den Produkten beiliegenden Bedienungsanleitung wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßes Aufstellen oder unsachgemäße Lagerung entstehen.

Unsachgemäß beispielsweise in dem Sinne, dass die Positionierung oder die Lagerung in feuchter Umgebung stattfindet.

Oder dass das Produkt extremen Temperaturen und/oder Temperaturschwankungen, Oxidation oder Korrosion ausgesetzt

ist. Mängel, die durch Verschütten von Flüssigkeiten oder Nahrungsmitteln oder sonstige chemische Substanzen an die

Produkte gelangen und auf sie einwirken, sind von der Garantie ebenfalls nicht umfasst.

VI. Die Garantie erlischt, wenn ein Produkt nicht durch ELAC oder einen autorisierten Fachhändler geöffnet, verändert oder

repariert wird. Die Garantie erlischt, wenn die Seriennummer entfernt oder unleserlich gemacht wird.

VII. Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der Garantiefrist von ELAC oder von einem

autorisierten Fachhändler des Landes, in welchem das Produkt erworben wurde, kostenlos behoben. Dies geschieht

innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist. Nach Ermessen von ELAC oder des autorisierten Fachhändlers kann

die Garantieleistung auch in einem Austausch des betroffenen Produkts erfolgen. Soweit baugleiche Produkte nicht mehr

verfügbar sind, kann ein Austausch in Form eines anderen Produkts erfolgen, welches der gleichen Preis- und Qualitäts-

Klasse entspricht, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Erwerbers für diesen zumutbar ist. Das Eigentum der

ausgetauschten Ersatzteile oder der ausgetauschten Produkte geht auf ELAC über.

VIII. Eine Bemängelung muss innerhalb der Garantiezeit gegenüber ELAC (ELAC Electroacustic GmbH, Fraunhoferstraße

16, 24118 Kiel) oder einem autorisierten Fachhändler innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung des Mangels

bekanntgegeben werden. Im Garantiefall muss ELAC oder dem autorisierten Fachhändler das bemängelte Produkt und eine

Kopie des Original-Kaufbelegs übergeben oder zugesandt werden. Aus diesen Belegen müssen sich folgende Informationen

ergeben:

a) Name und Adresse des Fachhändlers,

b) Datum und Ort des Kaufes,

c) Artikelbezeichnung, Produkttyp und Seriennummer.

Bei einer Zusendung des bemängelten Produkts liegt das Transportrisiko beim Anspruchsteller. ELAC übernimmt keine

Versand-, Transport, Wege- und/oder Arbeitskosten. Zur Bearbeitung des Garantiefalles und Rücksendung etwaig reparierter

oder ausgetauschter Produkte ist ebenfalls die Angabe des Namens und der Adresse des Erwerbers erforderlich.

Informationen über die autorisierten Fachhändler erfahren Sie auch über die Homepage www.elac.de/dealers-distributors/.

Für den Fall einer Bearbeitung eines nicht unter diese Bedingungen fallenden Produktes, kann ELAC dem Anspruchsteller

eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

IX. Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung des Produkts an den erstmaligen Endkunden. Maßgeblich für den Beginn der

Garantiefrist ist das Verkaufsdatum auf dem von dem autorisierten Fachhändler ausgestellten Kaufbeleg. Die Garantiefrist

beträgt für Produkte der ELAC Electroacustic GmbH:

5 Jahre für passive Lautsprecher bzw. 2 Jahre für aktive Lautsprecher, Subwoofer und sonstige Elektronikprodukte. Eine

Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung bzw. Hemmung der Garantiefrist und setzt auch keine neue Garantiefrist in

Gang.

X. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet ELAC unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruht. ELAC haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten,

deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für leichte

Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise

gerechnet werden muss, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und

Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer Haftung nach

dem Produkthaftungsgesetz und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt

auch zugunsten von Organen, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ELAC.

ELAC haftet nicht für Schäden, welche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch den Erwerber herbeigeführt

wurden.

XI. Die Herstellergarantie nach diesen Bedingungen ist die einzige Garantie, welche ELAC für ihre Produkte gewährt.

Sie geht im Fall von Widersprüchen allen sonstigen, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen vor. - ELAC 031251

Garantie

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ELAC Dual Reference Subwoofer Models DS1000, DS1200 | www.elac.com

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