Hinweise zum gebrauch und eg‐konformität – Proel RMW1000M User Manual
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HINWEISE ZUM GEBRAUCH UND EG‐KONFORMITÄT
Jegliche Änderungen, die nicht ausdrücklich von PROEL S.p.A. genehmigt wurden, können die
Gebrauchsgenehmigung aufheben.
LIZENZINFORMATIONEN:
RMW1000 wird in den folgenden Frequenzbändern betrieben: 638 – 662 MHz oder 606 – 630 MHz oder
863 – 865 MHz, es ist darauf hinzuweisen, dass die Systeme verschieden sind.
Für den Gebrauch dieses Geräts wird eine behördliche Zulassung verlangt. In einigen Ländern könnte die
Erlangung einer behördlichen Zulassung erforderlich sein, da der Betrieb als professioneller Gebrauch
angesehen wird, was allerdings von dem Benutzerland abhängig ist. Proel empfiehlt dem Anwender, sich
für die geeignete Lizenz mit der zuständigen Telekommunikationsbehörde in Verbindung zu setzen.
Dieses Gerät kann möglicherweise auf einigen Frequenzen arbeiten, die in Ihrem Gebiet nicht zugelassen
sind.
Anwender von Funkmikrofonen sind verpflichtet, sich die geeignete Lizenz für ihre Benutzung zu
besorgen. Die Gewährung dieser Lizenz ist von der Klassifizierung des Anwenders, dem Gebrauch und der
ausgewählten Frequenz abhängig.
Die Proel‐Produkte sind gemäß den Normen EN 60065 und EN50371 mit der Richtlinie LVD 2006/95/EG
konform.
Das Funkmikrofon von Proel ist gemäß den Normen EN 300422‐1; EN 300422‐2; EN 301489‐01; EN
300489‐09 mit den wesentlichen Anforderungen und anderen zugehörigen Anordnungen konform, die
von der R&TTE Richtlinie 1999 / 5 / EG vorgeschrieben werden.
Die vollständige und ausführliche Konformitätserklärung ist nachzuschlagen auf der Seite:
www.proel.com
TABELLE DER FÜR DAS FUNKMIKROFON RMW1000 IN EUROPA ZUGELASSENEN FREQUENZEN, GEMÄSS
DER AKTUALISIERTEN ERC‐REC 70‐03E VOM 10. OKTOBER 2012
LÄNDERCODE
SENDEFREQUENZEN RMW1M / RMW1H
606.000 ‐ 630.000
638.000 ‐ 662.000
863.000 ‐ 865.000
AL AT BA BE BG CH CY DK EE GB HU IS IE LI
LU LV ME MK MD NL PT RS RO SE SK TR
Einzellizenz beantragt
Keine Einzellizenz
beantragt
HR
Einzellizenz beantragt
CZ FI FR DE GR IT LT MT NO PL SI UA
Einzellizenz beantragt und
eingeschränkte Implementierung
Keine Einzellizenz
beantragt
RU
Einzellizenz beantragt und
eingeschränkte Implementierung
NICHT
IMPLEMENTIERT
ES
NICHT IMPLEMENTIERT
Keine Einzellizenz
beantragt
GE
NICHT IMPLEMENTIERT
DER GEBRAUCH VON FUNKMIKROFONEN UNTERLIEGT IN ALLEN LÄNDERN ETWAIGEN FUNK‐ UND
FERNSEHÜBERTRAGUNGEN
FÜR INFORMATIONEN ÜBER DIE ANORDNUNGEN DER ZUGELASSENEN FREQUENZEN UND IHREN
GESETZLICHEN GEBRAUCH SIND IMMER DIE FÜR DIE FREQUENZEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DES EIGENEN
LANDES ZU BEFRAGEN.