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Persönliche schutzausrüstung, Zugelassene bediener, Verhalten im notfall – Karcher HKS 100 User Manual

Page 4: Zoneneinteilung, Besondere bedingungen im ex- bereich

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Je nach Konzentration und Gesundheits-
gefahr der verwendeten Reinigungsflüssig-
keit, folgende Schutzausrüstung tragen:
– Flüssigkeitsabweisende Schutzklei-

dung

– Schutzbrille oder Gesichtsschutz
– Dichte Handschuhe
– Dichtes Schuhwerk

Zugelassene Bediener sind Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
befähigt sind diese Anlage zu bedienen
(Ausnahmen für Auszubildende, siehe
BGV D15 §6).

Separate Hochdruckpumpe ausschal-
ten.

Zulauf der Reinigungsflüssigkeit schlie-
ßen.

Explosionsgefährdete Bereiche werden
nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens
von gefährlicher explosionsfähiger Atmo-
sphäre in BetrSichV und EN 1127-1 in Zo-
nen eingeteilt.
Die Definition der Zonen liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
Hinweise zur Zoneneinteilung finden sich in
der BetrSichV, der EN 1127-1, der BGR
104 – Ex-Richtlinie der BG Chemie und in
der EN 60079-10.
Zone 0

Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährli-
che explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.

Zone 1

Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2

Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre als Gemisch aus
Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Nebeln normalerweise nicht oder
aber nur kurzzeitig auftritt.

Zone 20

Zone 20 ist ein Bereich, in dem eine ge-
fährliche explosionsfähige Atmosphäre
in Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.

Zone 21

Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre in
Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub bilden
kann.

Zone 22

Zone 22 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre in Form einer Wolke
aus in der Luft enthaltenem brennbaren
Staub normalerweise nicht oder aber
nur kurzzeitig auftritt.

1 Der Innenreiniger darf in Zone 0 von

Behältern nur eingesetzt werden, wenn
die Behälter eine Größe von 3 m Durch-
messer bei einer üblichen Behälterhö-
he oder eine vergleichbare Behälter-
größe nicht überschreiten.

2 Der Massengehalt der Reinigungsflüs-

sigkeit an nichtgelösten Feststoffen
darf 1% nicht überschreiten.

3 Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu

erden.

4 Die Pumpe für die Reinigungsflüssig-

keit darf nur betrieben werden, wenn
sie mit Flüssigkeit gefüllt ist.

5 Die Drehzahl des Reinigungskopfes

darf 40 1/min im Kaltbetrieb nicht über-
schreiten.

6 Die Betriebstemperatur der Reini-

gungsflüssigkeit Wasser mit Reini-
gungsmitteln darf 60 °C nicht über-
schreiten.

7 Die Betriebstemperatur der Reini-

gungsflüssigkeiten Laugen und Säuren
darf 20 °C nicht überschreiten.

8 Der Innenreiniger ist nach angemesse-

ner Betriebsdauer auf einwandfreien
Zustand und einwandfreie Funktion zu
prüfen (u.a. Lager auf Verschleiß und
Bremseinrichtung auf Funktion). Gege-
benenfalls ist eine Reparatur vom Kun-
dendienst durchzuführen.

9 Der Innenreiniger darf nur mit solchen

Reinigungsflüssigkeiten betrieben und
in solchen Medien verwendet werden,
gegen deren Einwirkung die Werkstoffe
hinreichend beständig sind.

10 Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare

Lösungsmittelanteile enthalten, müs-
sen den Zündgruppen IIA und IIB ent-
sprechen. Lösungsmittel der Zündgrup-
pe IIC dürfen nicht versprüht werden.

11 Der Innenreiniger darf nicht dauernd,

sondern nur während der Behälterreini-
gung in Zone 0 angeordnet sein. Die im
Rahmen der BetrSichV geltenden Be-
triebsvorschriften sowie weitere natio-
nale Bestimmungen sind einzuhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Ver-
bindung Behälter/in den Behälter ein-
gebrachter Innenreiniger nicht flam-
mendurchschlagsicher ist.

12 Schläuche müssen elektrostatisch leit-

fähig sein (Widerstand R < 1000000
Ohm).

13 Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten

mit einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m
eingesetzt werden.

14 Alle medienberührten Teile sind an das

Erdungssystem anzuschließen.

Persönliche Schutzausrüstung

Beim Reinigen geräusch-
verstärkender Teile Ge-
hörschutz zur Vorbeugung
von Gehörschäden tragen.

Zugelassene Bediener

Verhalten im Notfall

Zoneneinteilung

Besondere Bedingungen im Ex-

Bereich

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DE

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