Sicherheitshinweise, Im notfall – Karcher IV 100 - 40 M B1 User Manual
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Bei einem Saugschlauch mit der angege-
benen Nennweite darf der Saugunterdruck
den angegebenen Wert nicht unterschrei-
ten. Wird der Saugunterdruck unterschrit-
ten, muss das Gerät abgestellt und der
Filter gereinigt werden.
Hinweis: Da es sich beim Saugunterdruck
um einen negativen Zahlenwert handelt,
bedeutet eine Unterschreitung die Anzeige
eines größeren, absoluten Zahlenwertes
auf dem Manometer.
Gerät bei Beendigung der Arbeit aus-
schalten und Netzstecker ziehen.
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Gefahr
–
Wenn die Abluft in den Raum zurückge-
führt wird, muss eine ausreichende
Luftwechselrate L im Raum vorhanden
sein. Um die geforderten Grenzwerte
einzuhalten, darf der zurückgeführte
Volumenstrom maximal 50% des
Frischluftvolumenstroms (Raumvolu-
men V
R
x Luftwechselrate L
W
) betragen.
Ohne besondere Lüftungsmaßnahme
gilt: L
W
=1h
–1
.
–
Dieses Gerät enthält gesundheits-
schädlichen Staub. Leerungs- und War-
tungsvorgänge, einschließlich der
Beseitigung der Staubsammelbehälter,
dürfen nur von Fachleuten durchgeführt
werden, die entsprechende Schutzaus-
rüstung tragen.
–
Gebrauch des Gerätes und der Subs-
tanzen, für die es benutzt werden soll,
einschließlich des sicheren Verfahrens
der Beseitigung des aufgenommenen
Materials nur durch geschultes Perso-
nal.
–
Der Sauggutbehälter ist erforderlichen-
falls zu entleeren, jedoch auch nach je-
dem Gebrauch.
–
Die Verwendung eines Staubsammel-
beutels ist gesetzlich vorgeschrieben.
–
Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
–
Die Verwendung eines Verlängerungs-
kabels ist nicht erlaubt.
–
In sachgemäßem/unsachgemäßem
Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
116°C annehmen.
–
Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
–
Nur mit allen Filterelementen saugen,
da sonst der Saugmotor beschädigt
wird und eine Gesundheitsgefährdung
durch erhöhten Feinstaubausstoß auf-
tritt!
–
Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
–
Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
–
Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
–
Staubexplosionsgeschützte Indust-
riestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brenn-
barer Materialien, bei Kurzschluss oder
anderen elektrischen Fehlern) Gerät
ausschalten und Netzstecker ziehen.
Sicherheitshinweise
Im Notfall
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