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Eizo FlexScan L568 User Manual

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Hinweise zur Auswahl des richtigen Schwenkarms für Ihren Monitor
Dieser Monitor ist für Bildschirmarbeitsplätze vorgesehen. Wenn nicht der zum Standardzubehör gehörige
Schwenkarm verwendet wird, muss statt dessen ein geeigneter anderer Schwenkarm installiert werden. Bei der
Auswahl des Schwenkarms sind die nachstehenden Hinweise zu berücksichtigen:

Der Standfuß muß den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:
a) Der Standfuß muß eine ausreichende mechanische Stabilität zur Aufnahme des Gewichtes vom Bildschirmgerät

und des spezifi zierten Zubehörs besitzen. Das Gewicht des Bildschirmgerätes und des Zubehörs sind in der
zugehörenden Bedienungsanleitung angegeben.

b) Die Befestigung des Standfusses muß derart erfolgen, daß die oberste Zeile der Bildschirmanzeige nicht höher

als die Augenhöhe eines Benutzers in sitzender Position ist.

c) Im Fall eines stehenden Benutzers muß die Befestigung des Bildschirmgerätes derart erfolgen, daß die Höhe

der Bildschirmmitte über dem Boden zwischen 135 – 150 cm beträgt.

d)Der Standfuß muß die Möglichkeit zur Neigung des Bildschirmgerätes besitzen (max. vorwärts: 5°, min. nach

hinten ≥ 5°).

e) Der Standfuß muß die Möglichkeit zur Drehung des Bildschirmgerätes besitzen (max. ±180°). Der maximale

Kraftaufwand dafür muß weniger als 100 N betragen.

f) Der Standfuß muß in der Stellung verharren, in die er manuell bewegt wurde.
g) Der Glanzgrad des Standfusses muß weniger als 20 Glanzeinheiten betragen (seidenmatt).
h) Der Standfuß mit Bildschirmgerät muß bei einer Neigung von bis zu 10° aus der normalen aufrechten Position

kippsicher sein.

Hinweis zur Ergonomie :
Dieser Monitor erfüllt die Anforderungen an die Ergonomie nach EKI-ITB2000 mit dem Videosignal, 1280 Punkte
× 1024 Zeilen RGB analog, 0,7 Vp-p und mindestens 75,0 Hz Bildwiederholfrequenz, non interlaced. Weiterhin
wird aus ergonomischen Gründen empfohlen, die Grundfarbe Blau nicht auf dunklem Untergrund zu verwenden
(schlechte Erkennbarkeit, Augenbelastung bei zu geringem Zeichenkontrast.)

„Maschinenlärminformations-Verordnung 3. GPSGV:
Der höchste Schalldruckpegel beträgt 70 dB(A) oder weniger gemäss EN ISO 7779“