Gefahrenstufen, Bestimmungsgemäße verwendung, Symbole auf dem gerät – Karcher NT 80-1 B1 M S User Manual
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ƽ GEFAHR
Für eine unmittelbar drohende Gefahr, die
zu schweren Körperverletzungen oder zum
Tod führt.
ṇ WARNUNG
Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
tion, die zu schweren Körperverletzungen
oder zum Tod führen könnte.
ṇ VORSICHT
Hinweis auf eine möglicherweise gefährli-
che Situation, die zu leichten Verletzungen
führen kann.
ACHTUNG
Hinweis auf eine möglicherweise gefährli-
che Situation, die zu Sachschäden führen
kann.
– Das Gerät ist ein Spezialsauger für
Raumschießanlagen. Das Gerät ist ge-
eignet zur Absaugung von verbranntem
Treibladungspulver für Schießzwecke
mit einem Anteil von unverbrannten
Treibladungspulverresten von 5% bis
10%, wie sie bei normalem Schießbe-
trieb auftreten.
– Es dürfen keine Explosivstoffe oder Mi-
schungsbestandteile aufgesaugt wer-
den, die mit Wasser gefährlich reagie-
ren können.
– Die Treibladungspulver-Menge, die
sich bei einem Reinigungsvorgang im
gesamten Sauggut ansammelt, darf ca.
50 g nicht überschreiten.
– Es ist eine, im Sinne des SprengG, fach-
kundige Person mit der Verantwortung
für den Einsatz des Staubsaugers in den
Raumschießanlagen zu beauftragen.
Diese Person muss eine schriftliche Ar-
beitsanweisung für das Bedienungsper-
sonal erstellen, in der eine regelmäßige
Reinigung der Raumschießanlage vor-
geschrieben wird, derart, dass die ge-
nannte Höchstmenge von 50 g Treibla-
dungspulver während des Schießbetrie-
bes nicht überschritten wird.
– Dem Bedienungspersonal müssen
Kenntnisse über die möglichen Gefah-
ren beim Umgang mit Treibladungspul-
ver vermittelt werden.
– Das Gerät ist zur Absaugung trockener,
brennbarer, gesundheitsschädlicher
Stäube in Zone 22 Staubklasse M und
B22 nach EN 60 335–2–69 geeignet.
Einschränkung: Es dürfen keine krebs-
erzeugenden Stoffe, außer Holzstaub,
aufgesaugt werden.
– Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
– Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
– Dieses Gerät ist für den gewerblichen
Gebrauch geeignet.
– Der Sauger darf nur durch eine einge-
wiesene Person bedient werden, die
nachdrücklich auf die Einhaltung des
Rauchverbots hingewiesen wurde.
Gefahrenstufen
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Symbole auf dem Gerät
Keine Zündquellen einsau-
gen! Geeignet zum Aufsau-
gen brennbarer Stäube der
Staubexplosionsklassen in
Zone 22.
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